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BImSchV 1 2010 § 12 Messöffnung (Law)
Der Betreiber einer Feuerungsanlage, für die nach den §§ 14 und 15 Messungen von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger vorgeschrieben sind, hat eine Messöffnung herzustellen oder herste...
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BImSchV 1 2010 Anlage 1 (zu § 12) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 50) 1. Die Messöffnung ist grundsätzlich im Verbindungsstück zwischen Wärmeerzeuger und Schor...
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BImSchV 1 2010 § 11 Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt bis 20 Megawatt (Law)
...110 Grad Celsius bei Erdgas, b) 110 Milligramm je Kubikmeter Abgas bei Kesseln mit einer Betriebstemperatur von 110 ...
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BImSchV 1 2010 Anlage 3 (zu § 2 Nummer 11, § 6) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 54) 1. ...
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BImSchV 1 2010 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...11, 3. Feuerungsanlagen, von denen nach den Umständen zu erwarten ist, dass sie nicht länger als während der drei Monate, d...
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BImSchV 1 2010 § 4 Allgemeine Anforderungen (Law)
(1) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dürfen nur betrieben werden, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befinden. Sie dürfen nur mit Brennstoffen nach § 3 Absatz 1 betrieben...
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BImSchV 1 2010 § 6 Allgemeine Anforderungen (Law)
...110 > 120 ≤ ...
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BImSchV 1 2010 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 48b sowie des § 59 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) verordnet die Bundesre...
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BImSchV 1 2010 § 15 Wiederkehrende Überwachung (Law)
(1) Der Betreiber einer Feuerungsanlage für den Einsatz der in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 8 und 13 genannten Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeue...
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BImSchV 1 2010 § 17 Eigenüberwachung (Law)
(1) Die Aufgaben der Schornsteinfegerinnen und der Schornsteinfeger und der Bezirksschornsteinfegermeister nach den §§ 14 bis 16 werden bei Feuerungsanlagen der Bundeswehr, soweit der Vollzug des Bund...
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BImSchV 1 2010 § 21 Weitergehende Anforderungen (Law)
Die Befugnis der zuständigen Behörde, auf Grund der §§ 24 und 25 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes andere oder weiter gehende Anordnungen zu treffen, bleibt unberührt.
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BImSchV 1 2010 Schlussformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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BImSchV 1 2010 Inhaltsübersicht (Law)
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BImSchV 1 2010 § 3 Brennstoffe (Law)
...11. Klärgas mit einem Volumengehalt an Schwefelverbindungen bis zu 1 Promille, angegeben als Schwefel, oder Biogas aus der Landwirtschaft, 1...
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BImSchV 1 2010 § 9 Gasfeuerungsanlagen (Law)
(1) Für Feuerungsanlagen, die regelmäßig mit Gasen der öffentlichen Gasversorgung und während höchstens 300 Stunden im Jahr mit Heizöl EL im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 9 betrieben werden, gilt währ...
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BImSchV 1 2010 § 24 Ordnungswidrigkeiten (Law)
...11 Absatz 1 oder Absatz 2 eine Einzelfeuerungsanlage errichtet oder betreibt, 7. entgegen § 12 Satz 3 die Herstellung einer Messöffnung nich...
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BImSchV 1 2010 § 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 22. März 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom. 14. März 1997 (BGBl I S. 490), die ...
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BImSchV 1 2010 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...11. Nutzungsgrad: das Verhältnis der von einer Feuerungsanlage nutzbar abgegebenen Wärmemenge zu dem der Feuerungsanlage mit dem Brennstoff zugeführten W...
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BImSchV 1 2010 § 13 Messeinrichtungen (Law)
(1) Messungen zur Feststellung der Emissionen und der Abgasverluste müssen unter Einsatz von Messverfahren und Messeinrichtungen durchgeführt werden, die dem Stand der Messtechnik entsprechen. ...
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BImSchV 1 2010 § 10 Begrenzung der Abgasverluste (Law)
...11 > 25 ≤ 50 ...