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FeV 2010 Anlage 18 (zu § 44 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 373) Text in Bearbeitung
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FeV 2010 Anlage 11 (zu § 31) (Law)
...11 ): – Aus...
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FeV 2010 § 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung (Law)
(1) Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei ein...
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FeV 2010 § 11 Eignung (Law)
...krankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird. Außerdem dürfen die Bewerber nicht erheblich o...
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FeV 2010 Anlage 4a (zu § 11 Absatz 5) (Law)
...Kraftfahrzeugen sind die Begutachtungs-Leitlinien für Kraftfahreignung vom 27. Januar 2014 (VkBl. S. 110) in der Fassung vom 31. März 2017 (VkBl. S. 226). 1. ...
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FeV 2010 Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Law)
...krankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht aufgenommen sind Erkrankungen, die seltener vorkommen oder nur kurzzeitig...