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AKG § 97 Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes (Law)
§ 24 des Umstellungsgesetzes findet auf die Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dienstes keine Anwendung. Zur Sicherstellung der Leistungen der Zusatzversorgungsanstalten des öffentlichen Dien...
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AKG § 94 Sondervermögen eigener Art (Law)
§§ 92 und 93 sind sinngemäß auf einen Anleihestock und ein Treuhandvermögen anzuwenden, die für die Inhaber von Genußrechten und Gewinnschuldverschreibungen gebildet worden sind.
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AKG § 11 Ansprüche auf Nutzungsentschädigung (Law)
Ansprüche (§ 1) auf Nutzungsentschädigung, die auf einem vor dem 1. August 1945 begründeten Rechtsverhältnis beruhen und für die Zeit nach dem 31. Juli 1945 geschuldet werden, sind zu erfüllen, wenn u...