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BImSchV 41 § 11 Hilfspersonal; Haftpflichtversicherung (Law)
(1) Soweit die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen im Sinne von § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes den Einsatz von Hilfspersonal erfordert, muss dieses in ausreichendem Umfang zur Ver...
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BImSchV 41 Inhaltsübersicht (Law)
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BImSchV 41 § 5 Unabhängigkeit von Stellen (Law)
...rart verflochten ist, dass deren Einflussnahme auf die jeweiligen Aufgaben nicht ausgeschlossen werden kann oder wenn der Anschein einer solchen Einflussnahme besteht, oder ...
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BImSchV 41 § 16 Pflichten bekannt gegebener Stellen (Law)
(1) Die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung berechtigten Personen der bekannt gegebenen Stelle sind verpflichtet, ...
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BImSchV 41 § 19 Gleichwertigkeit von Anerkennungen (Law)
(1) Nachweise von nicht nach dieser Verordnung bekannt gegebenen Stellen oder Sachverständigen über die Gleichwertigkeit ihrer Anerkennungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder and...
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BImSchV 41 § 20 Zugänglichkeit der Normen (Law)
VDI-Richtlinien, ISO-, DIN- und DIN-EN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und sind in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig...
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BImSchV 41 § 9 Zuverlässigkeit von Sachverständigen (Law)
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 29b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt vor, wenn bekannt zu gebende Sachverständige auf Grund ihrer persönlichen Eigenschaft...
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BImSchV 41 § 21 Übergangsvorschriften (Law)
...11 Absatz 4 und § 17 für bestehende Bekanntgaben für Sachverständige jeweils ab dem 2. Mai 2013.
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BImSchV 41 § 8 Unabhängigkeit von Sachverständigen (Law)
...rart verflochten ist, dass deren Einflussnahme auf die jeweiligen Aufgaben nicht ausgeschlossen werden kann, oder wenn der Anschein einer solchen Einflussnahme besteht. ...
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BImSchV 41 § 13 Nachweise der Fachkunde und gerätetechnischen Ausstattung (Law)
...11, zu erbringen. (2) Sachverständige müssen dem Bekanntgabeantrag für jeden Prüfungsbereich nach Anlage 2, auf den sich der Antrag bezieht, mindestens eine Arbeitsprobe beifügen. Arbeitspro...
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BImSchV 41 § 1 Anwendungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für: 1. die Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen gemäß § 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzg...
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BImSchV 41 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
Im Sinne dieser Verordnung sind: 1. Prüfbereich die von der zuständigen Behörde in der Bekanntgabe einer Stelle ...
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BImSchV 41 § 6 Zuverlässigkeit von Stellen (Law)
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 29b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt vor, wenn die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Gesc...
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BImSchV 41 § 7 Fachkunde von Sachverständigen (Law)
Die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 29b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt vor, wenn der oder die bekannt zu gebende Sachverständige ...
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BImSchV 41 § 10 Gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen (Law)
Bekannt zu gebende Sachverständige haben hinsichtlich der einzusetzenden Ausstattung, wie Geräten, Programmen und Informationsquellen, zu gewährleisten, dass diese ordnungsgemäß beschaffe...
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BImSchV 41 § 3 Organisationsform von Stellen (Law)
Bekannt zu gebende Stellen im Sinne von § 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den ...
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BImSchV 41 § 4 Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Stellen (Law)
...11, 2. VDI-Richtlinie 4208 Blatt 2, Ausgabe Oktober 2011, oder 3. DIN 45688, Aus...
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BImSchV 41 § 12 Antrag; behördliches Verfahren; Bekanntgabeentscheidung (Law)
(1) Der Antragsteller oder die Antragstellerin hat dem Antrag auf Bekanntgabe oder Erweiterung einer Bekanntgabe die Unterlagen beizufügen, die zum Nachweis der Fachkunde, der Unabhängigkeit, der Zuve...
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BImSchV 41 § 15 Nebenbestimmungen (Law)
...11, alle zwei Jahre zu erbringende Bescheinigung unverzüglich der zuständigen Behörde vorzulegen ist. (2) Die Bekanntgabe von Sachverständigen ist auf längstens acht Jahre zu befristen. ...
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BImSchV 41 § 17 Pflichten bekannt gegebener Sachverständiger (Law)
(1) Für bekannt gegebene Sachverständige gilt § 16 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c bis e und Nummer 2 und 3 entsprechend. Sie sind zusätzlich verpflichtet, 1. ...