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FeV 2010 Anlage 18 (zu § 44 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 373) Text in Bearbeitung
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FeV 2010 Anlage 11 (zu § 31) (Law)
...11 ): – Aus...
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FeV 2010 § 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung (Law)
(1) Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei ein...
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FeV 2010 § 11 Eignung (Law)
...11 Absatz 3 Nummer 4 bis 7 angeordnet, findet Satz 1 keine Anwendung. (11) Die Teilnahmebescheinigung muss 1. ...
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FeV 2010 Anlage 4a (zu § 11 Absatz 5) (Law)
...110) in der Fassung vom 31. März 2017 (VkBl. S. 226). 1. Die Untersuchung ist unter Beachtung folgender Grundsät...
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FeV 2010 Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Law)
...11, 13 oder 14 vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, ist in der Regel ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3), in besonderen Fällen ein medizinis...