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BWO 1985 § 77 Ermittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land (Law)
(1) Der Landeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Kreiswahlausschüsse und stellt danach die endgültigen Wahlergebnisse in den einzelnen Wahlkreisen des Landes (§ 76 Abs. 2 und 4) nach dem Mus...
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BWO 1985 § 26 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines (Law)
Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 9 von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
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BWO 1985 Anlage 26 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 1) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbares Stimmzettelmuster, Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 43; ...
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BWO 1985 Anlage 12 (zu § 28 Abs. 3) (Law)
...rkblatts zur Briefwahl ...
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BWO 1985 § 12 Allgemeine Wahlbezirke (Law)
...rk. Größere Gemeinden werden in mehrere Wahlbezirke eingeteilt. Die Gemeindebehörde bestimmt, welche Wahlbezirke zu bilden sind. (2) Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen s...
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BWO 1985 Anlage 33 (zu § 77 Abs. 4) (Law)
...rkte dies auf der (den) betreffenden Wahlniederschrift(en). 3. Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlkreise ergab ...
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BWO 1985 Anlage 9 (zu § 26) (Law)
...rk I I I I I ....................... I ......................
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BWO 1985 Anlage 30 (zu §§ 72 Abs. 3, 75 Abs. 6, 76 Abs. 1 und 6, § 77 Abs. 1, § 78 Abs. 4) (Law)
(Inhalt: nicht darstellbare Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Deutschen Bundestag, Fundstelle: Anlageband ...