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Urteil vom Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 K 757/07 (Urteil)
eine schriftliche Nutzungsvereinbarung; wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Senatsurteile 2 K 1380
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Urteil vom Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 K 754/07 (Urteil)
eine schriftliche Nutzungsvereinbarung; wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Senatsurteile 2 K 1380
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Urteil vom Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 K 755/07 (Urteil)
eine schriftliche Nutzungsvereinbarung; wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Senatsurteile 2 K 1380
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Urteil vom Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 K 756/07 (Urteil)
eine schriftliche Nutzungsvereinbarung; wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Senatsurteile 2 K 1380
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Urteil vom Finanzgericht Köln - 9 K 5053/98 (Urteil)
Tenor Anmerkung: Der Klage wurde stattgegeben. 1T A T B E S T A N D: 2Streitig ist, ob
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Urteil vom Finanzgericht Köln - 9 K 2513/98 (Urteil)
lediglich als "Vorausempfänge" im Wege der Anrechnung auf die Ausgleichsforderung nach § 1380
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Beschluss vom Finanzgericht Köln - 7 V 582/03 (Urteil)
Wenn der Gesetzgeber in § 18 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmt habe, dass die selbst errechnete Vorauszahlung
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Beschluss vom Finanzgericht Münster - 9 K 1600/12 F (Urteil)
Der VdN blieb bestehen. 15Am 12.