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AAppO Anlage 13 (zu § 17 Abs. 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 ...
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AAppO Anlage 12 (zu § 17 Abs. 2 Satz 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 1721 ...
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AAppO Anlage 17 (zu § 22a Absatz 7) (Law)
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
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AAppO § 12 Prüfungstermine (Law)
...13 findet entsprechende Anwendung. (3) Die Ladung zur Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.
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AAppO § 13 Rücktritt und Versäumnis (Law)
(1) Nach der Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist ein Rücktritt von einer Prüfung nur mit Genehmigung des Landesprüfungsamtes zulässig. Der Prüfling hat die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglic...
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AAppO § 17 Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
...13 festgelegten Prüfungsstoff abgestellt sein.