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AltPflAPrV § 14 Bestehen der Prüfung, Zeugnis (Law)
...as Nichtbestehen erhält die Schülerin oder der Schüler vom vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses eine schriftliche Mitteilung, in der die Prüfungsnoten anzugeben sind.
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AltPflAPrV Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2) (Law)
...assung vor dem staatlichen Prüfungsausschuss bei der .................................... in ....................................... ...
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AltPflAPrV § 15 Wiederholen der Prüfung (Law)
...as vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses entscheidet im Benehmen mit den Fachprüferinnen oder Fachprüfern über eine Verlängerung der Ausbildung sowie deren Dauer und Inhalt.