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BImSchV 39 § 21 Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (Law)
...kel PM 10 nach Artikel 22 Absatz 2 der Richtlinie 2008/50/EG in Anspruch nehmen wollen, muss dies der Kommission nach Maßgabe des Artikels 22 Absatz 4 der Richtlinie 2008/50/E...
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BImSchV 39 Anlage 3 (zu den §§ 2, 3, 13, 14 und 21) (Law)
...keit keinen Zugang hat und in denen es keine festen Wohnunterkünfte gibt; b) nach Maßgabe vo...
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BImSchV 39 Anlage 11 (zu den §§ 21 und 28) (Law)
...keit folgende Kriterien anzuwenden: Par...
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BImSchV 39 Anlage 14 (zu § 30) (Law)
...keit routinemäßig zugänglich gemacht. 2. Die Werte sind als Durchschnittswerte entsprechend dem jeweiligen Mittelungszeitraum vorzulegen. Di...
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BImSchV 39 § 14 Probenahmestellen zur Messung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (Law)
...keit liefern; 2. die Zahl der einzurichtenden Probenahmestellen und die räumliche Repräsentativität anderer Techniken ausreichen, um bei der...
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BImSchV 39 Anlage 1 (zu den §§ 13, 14 und 18) (Law)
...14 % 4 ) 14 % ...
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BImSchV 39 Anlage 5 (zu den §§ 14 und 15) (Law)
...kerung des Ballungsraums oder Gebiets ...