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BEG § 159 (Law)
Die Entschädigung für Schaden an Leben wird nach Maßgabe der §§ 15 bis 26, 41 geleistet. Der Anspruch auf die Kapitalentschädigung besteht nur für die Zeit vom 1. Januar 1949 an.
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BEG § 86 (Law)
(1) Ist der Verfolgte innerhalb der Frist des § 84 verstorben, ohne das ihm zustehende Wahlrecht nach § 81 ausgeübt zu haben, so kann die Witwe das Wahlrecht ausüben. Die Frist für die Ausübung des Wa...
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BEG § 14 (Law)
Der Anspruch auf Entschädigung kann abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden. Die Abtretung, Verpfändung oder Pfändung ist nur mit Genehmigung der Entschädigungsbehörde zulässig.