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BImSchV 41 § 16 Pflichten bekannt gegebener Stellen (Law)
(1) Die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung oder Geschäftsführung berechtigten Personen der bekannt gegebenen Stelle sind verpflichtet, ...
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BImSchV 41 § 14 Gleichwertigkeit von Befähigungsnachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Law)
(1) Anerkennungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen Bekanntgaben nach § 29b Absatz 1 de...
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BImSchV 41 Inhaltsübersicht (Law)
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BImSchV 41 § 5 Unabhängigkeit von Stellen (Law)
Die für eine Bekanntgabe gemäß § 29b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderliche Unabhängigkeit einer Stelle ist in der Regel dann nicht gegeben, wenn sie ...
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BImSchV 41 § 19 Gleichwertigkeit von Anerkennungen (Law)
(1) Nachweise von nicht nach dieser Verordnung bekannt gegebenen Stellen oder Sachverständigen über die Gleichwertigkeit ihrer Anerkennungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder and...
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BImSchV 41 § 20 Zugänglichkeit der Normen (Law)
VDI-Richtlinien, ISO-, DIN- und DIN-EN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und sind in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig...
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BImSchV 41 § 9 Zuverlässigkeit von Sachverständigen (Law)
(1) Die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 29b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt vor, wenn bekannt zu gebende Sachverständige auf Grund ihrer persönlichen Eigenschaft...
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BImSchV 41 § 11 Hilfspersonal; Haftpflichtversicherung (Law)
(1) Soweit die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen im Sinne von § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes den Einsatz von Hilfspersonal erfordert, muss dieses in ausreichendem Umfang zur Ver...
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BImSchV 41 § 21 Übergangsvorschriften (Law)
...16 mit Ausnahme von Absatz 4 Nummer 2 für bestehende Bekanntgaben für Stellen und gelten § 11 Absatz 4 und § 17 für bestehende Bekanntgaben für Sachverständige jeweils ab dem 2. Mai 2013.
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BImSchV 41 Anlage 1 (zu § 2 Nummer 1, § 4 Absatz 1, § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 1 und § 16 Absatz 3 und 5) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1008) Prüfbereiche ergeben sich aus der Kombination von Tätigkeitsbereichen (A.) und Stof...
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BImSchV 41 § 8 Unabhängigkeit von Sachverständigen (Law)
Die für eine Bekanntgabe gemäß § 29b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erforderliche Unabhängigkeit eines Sachverständigen ist in der Regel dann nicht gegeben, wenn dies...
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BImSchV 41 § 13 Nachweise der Fachkunde und gerätetechnischen Ausstattung (Law)
(1) Der Nachweis der Fachkunde und der gerätetechnischen Ausstattung ist für bekannt zu gebende Stellen durch Vorlage einer Akkreditierung der Akkreditierungsstelle (Kompetenznachweis) zu erbringen. D...
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BImSchV 41 § 1 Anwendungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für: 1. die Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen gemäß § 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzg...
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BImSchV 41 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
Im Sinne dieser Verordnung sind: 1. Prüfbereich die von der zuständigen Behörde in der Bekanntgabe einer Stelle ...
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BImSchV 41 § 6 Zuverlässigkeit von Stellen (Law)
...16 Absatz 4 Nummer 7 wiederholt nicht bestanden wurden.
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BImSchV 41 § 7 Fachkunde von Sachverständigen (Law)
Die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 29b Absatz 2 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegt vor, wenn der oder die bekannt zu gebende Sachverständige ...
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BImSchV 41 § 10 Gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen (Law)
Bekannt zu gebende Sachverständige haben hinsichtlich der einzusetzenden Ausstattung, wie Geräten, Programmen und Informationsquellen, zu gewährleisten, dass diese ordnungsgemäß beschaffe...
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BImSchV 41 § 3 Organisationsform von Stellen (Law)
Bekannt zu gebende Stellen im Sinne von § 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den ...
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BImSchV 41 § 4 Fachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Stellen (Law)
(1) Bekannt zu gebende Stellen im Sinne von § 29b Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen in ausreichendem Umfang über Personal zur Durchführung der Ermittlungen verfügen, das...
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BImSchV 41 § 12 Antrag; behördliches Verfahren; Bekanntgabeentscheidung (Law)
(1) Der Antragsteller oder die Antragstellerin hat dem Antrag auf Bekanntgabe oder Erweiterung einer Bekanntgabe die Unterlagen beizufügen, die zum Nachweis der Fachkunde, der Unabhängigkeit, der Zuve...