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BImSchV 39 Anlage 18 (zu § 20) (Law)
...Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen Als Referenzmethode für die Bestimmung der Ablagerun...
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BImSchV 39 § 18 Probenahmestellen zur Messung von Ozonwerten (Law)
...ach Anlage 9 Abschnitt A erforderlichen Ozonprobenahmestellen zu messen. Außer bei Messstationen im ländlichen Hintergrund im Sinne von Anlage 8 Abschnitt A, wo andere Messmethoden angewandt werden kö...
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BImSchV 39 § 21 Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid (Law)
...artikel PM 10 nach Artikel 22 Absatz 2 der Richtlinie 2008/50/EG in Anspruch nehmen wollen, muss dies der Kommission nach Maßgabe des Artikels 22 Absatz 4 der Richtlinie 2008/...
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BImSchV 39 Anlage 8 (zu § 18) (Law)
...anzen oder natürliche Ökosysteme in der Randzone eines Ballungsraums hohen Ozonwerten ausgesetzt sind; gegebenenfalls auch einige Stationen in...
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BImSchV 39 Anlage 9 (zu § 18) (Law)
...ahl der Stationen in Ballungsräumen und in anderen Gebieten kann auf ein Drittel der in Abschnitt A angegebenen Zahl verringert werden. Wenn die Informationen aus ortsfesten Stationen die einzige Info...
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BImSchV 39 Anlage 10 (zu § 18) (Law)
...allen gemäß dieser Verordnung errichteten Messstationen durchgeführt werden, die für die in Abschnitt A erwähnten Überwachungsziele als geeignet betrachtet werden. ...
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BImSchV 39 Anlage 11 (zu den §§ 21 und 28) (Law)
...adet der Anlage 1 sind bei der Aggregation der Daten und der Berechnung der statistischen Parameter zur Prüfung der Gültigkeit folgende Kriterien anzuwenden: ...
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BImSchV 39 Anlage 1 (zu den §§ 13, 14 und 18) (Law)
...Akkreditierung erfolgt nach der relevanten harmonisierten Norm zu den allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien, auf die im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß ...
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BImSchV 39 Anlage 3 (zu den §§ 2, 3, 13, 14 und 21) (Law)
...ation wird erforderlichenfalls aktualisiert und mindestens alle fünf Jahre überprüft, um sicherzustellen, dass Auswahlkriterien, Netzplanung und Messstellenstandorte stets aktuell und dauerhaft optima...