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SchwPestV 1988 § 1 (Law)
(1) Im Sinne dieser Verordnung liegen vor: 1. Ausbruch der Schweinepest (Klassische oder Europäische Schweine...
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SchwPestV 1988 Anlage (zu § 14a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1975) Ausstellende Behörde: Versandort und -land: ...
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SchwPestV 1988 § 6 (Law)
(1) Ist der Ausbruch der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest in einem Betrieb amtlich festgestellt, so ordnet die zuständige Behörde in Bezug auf den betroffenen Betrieb (Seu...
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SchwPestV 1988 § 13 (Law)
(1) Die zuständige oberste Landesbehörde kann, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Europäische Kommission, für ein bestimmtes Gebiet die Notimpfung gegen Schweinepest anordnen, wenn die Schweinepes...
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SchwPestV 1988 § 12 (Law)
(1) Führt die epidemiologische Nachforschung nach § 4 Absatz 1 Satz 2 zu dem Ergebnis, dass die Schweinepest oder die Afrikanische Schweinepest aus einem anderen Betrieb eingeschleppt oder bereits in ...
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SchwPestV 1988 § 14 (Law)
Die zuständige Behörde kann über § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 hinaus die Tötung von Schweinen im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet sowie in Kontakt...
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SchwPestV 1988 § 23 (Law)
(1) Im Falle des Verdachts auf Schweinepest oder Afrikanische Schweinepest in einer Schlachtstätte oder in einem Transportmittel ordnet die zuständige Behörde eine klinische, virologische...
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SchwPestV 1988 § 25 (Law)
Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ...
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SchwPestV 1988 Inhaltsübersicht (Law)
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SchwPestV 1988 § 4 (Law)
(1) Im Falle des Verdachts auf Schweinepest oder Afrikanische Schweinepest in einem Betrieb ordnet die zuständige Behörde in Bezug auf den betroffenen Betrieb (Verdachtsbetrieb) ...
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SchwPestV 1988 § 5 (Law)
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest öffentlich bekannt.
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SchwPestV 1988 § 24 (Law)
(1) Die zuständige Behörde hebt angeordnete Schutzmaßregeln auf, wenn die Schweinepest bei Hausschweinen oder die Afrikanische Schweinepest erloschen ist, wenn der Verdacht auf Schweinepest bei Haussc...
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SchwPestV 1988 § 11 Sperrbezirk (Law)
(1) Ist die Schweinepest oder die Afrikanische Schweinepest in einem Betrieb amtlich festgestellt, so legt die zuständige Behörde ein Gebiet um den Seuchenbetrieb mit einem Radius von mindestens drei ...
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SchwPestV 1988 § 11a Beobachtungsgebiet (Law)
(1) Ist die Schweinepest oder die Afrikanische Schweinepest in einem Betrieb amtlich festgestellt, so legt die zuständige Behörde um den den Seuchenbetrieb umgebenden Sperrbezirk ein Beobachtungsgebie...
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SchwPestV 1988 § 14a Gefährdeter Bezirk (Law)
(1) Im Falle des Verdachts auf Schweinepest oder Afrikanische Schweinepest bei einem Wildschwein ordnet die zuständige Behörde die serologische und virologische Untersuchung der erlegten oder verendet...
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SchwPestV 1988 § 14b Notimpfung bei Wildschweinen (Law)
Die zuständige oberste Landesbehörde kann, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Europäische Kommission, für den gefährdeten Bezirk oder für ein bestimmtes Gebiet innerhalb des gefährdeten Bezirks di...
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SchwPestV 1988 § 22 (weggefallen) (Law)
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SchwPestV 1988 § 2 Impfverbot (Law)
(1) Impfungen gegen die Schweinepest oder die Afrikanische Schweinepest sowie Heilversuche an seuchenkranken und seuchenverdächtigen Schweinen sind verboten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes...
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SchwPestV 1988 § 3a Amtliche Untersuchungen (Law)
Bei amtlichen oder amtlich angeordneten Untersuchungen ist das Diagnosehandbuch mit Diagnosemethoden, Probenahmeverfahren und Kriterien für die Auswertung von Laboruntersuchungen zur Best...
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SchwPestV 1988 § 24a Wiederbelegung (Law)
(1) Betriebe, in denen nach einem Ausbruch der Schweinepest auf Anordnung der zuständigen Behörde die Schweine getötet und unschädlich beseitigt worden sind, dürfen vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 u...