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FluLärmMüV 1996 § 4 (Law)
Der nach § 2 bestimmte Lärmschutzbereich ist in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50.000 und in Karten im Maßstabe 1:5.000 dargestellt. Die topographische Karte ist in verkleinerter Form dieser...
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PEhrlInstKostV 1996 § 2b (Law)
(1) Für die Genehmigung von Arzneimitteln für neuartige Therapien nach § 4b Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes wird eine Gebühr von 4 250 bis 17 000 Euro erhoben. (2) Hat die Genehmigung eine...
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PEhrlInstKostV 1996 § 8 (Law)
Bei folgenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben für ...
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PEhrlInstKostV 1996 § 12 (Law)
(1) Diese Verordnung in der ab dem 4. Juli 2009 geltenden Fassung ist auch anzuwenden auf Fälle, in denen vor dem 4. Juli 2009 individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Sinne des § 2a vorgeno...
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WG Art 93 (Law)
(1) Die Wirkungen der Verpflichtungserklärungen des Annehmers eines gezogenen Wechsels und des Ausstellers eines eigenen Wechsels bestimmen sich nach dem Recht des Zahlungsorts. (2) Die Wirk...
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PEhrlInstKostV 1996 § 2 (Law)
(1) Für die Zulassung sind an Gebühren zu entrichten bei ...
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PEhrlInstKostV 1996 § 3 (Law)
Wird eine Auflage nach § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder nach § 21a Absatz 5, § 28 oder § 30 Absatz 2a des Arzneimittelgesetzes nach Erteilung der Zulassung nach § 21 des Arzneimittelgesetze...
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PEhrlInstKostV 1996 § 6 (Law)
Die nach den §§ 2 bis 5 zu erhebenden Gebühren können bis auf die Hälfte ermäßigt werden, wenn die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der individuell zurechenbaren öffentlich...
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PEhrlInstKostV 1996 § 7 (Law)
Die nach den §§ 2 bis 5 zu erhebenden Gebühren können auf Antrag des Gebührenschuldners bis auf ein Viertel ermäßigt werden, wenn an dem Inverkehrbringen des Arzneimittels aufgrund des Anwendungsgebie...
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PEhrlInstKostV 1996 § 11 (Law)
Auslagen werden nach Maßgabe des § 23 Absatz 6 des Bundesgebührengesetzes erhoben.
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BSV 1996 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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FluLärmMüV 1996 § 5 (Law)
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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FluLärmMüV 1996 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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PEhrlInstKostV 1996 § 1 (Law)
(1) Das Paul-Ehrlich-Institut erhebt für seine Entscheidungen über die Zulassung eines Arzneimittels, über die Genehmigung einer Gewebezubereitung oder eines Arzneimittels für neuartige Therapien, übe...
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PEhrlInstKostV 1996 § 2a (Law)
(1) Für die Genehmigung von Gewebezubereitungen und Blutstammzellzubereitungen nach § 21a Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes sind an Gebühren zu entrichten bei ...
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PEhrlInstKostV 1996 § 4 (Law)
(1) Bei folgenden Entscheidungen über die Zulassung nach § 21 des Arzneimittelgesetzes oder über eine Genehmigung nach § 21a oder nach § 4b des Arzneimittelgesetzes sind an Gebühren zu er...
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PEhrlInstKostV 1996 § 4b (Law)
(1) Für die Bewertung des regelmäßigen, aktualisierten Berichts über die Unbedenklichkeit des Arzneimittels nach § 63b Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes sind an Gebühren zu erheben, wenn ...
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PEhrlInstKostV 1996 § 4c (Law)
Wird zur Prüfung von zulassungsbezogenen Angaben nach § 25 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes oder zur Überprüfung der Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken sowie der Koordinierung von Maßnah...
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BSV 1996 Eingangsformel (Law)
Auf Grund - des § 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 18. De...
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FluLärmMüV 1996 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBl. I S. 282), der gemäß Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung vom 26. November 1986 (BGBl. I S. 2089) geändert worden is...