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RAG 20 § 14 (Law)
...2) Die §§ 627 und 1300 der Reichsversicherungsordnung, § 79 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 93 Abs. 1 des Reichsknappschaftsgesetzes bleiben unberührt.
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RAG 20 § 2 (Law)
...2 und 3 der Reichsversicherungsordnung in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung zu leistenden Beiträgen; § 393a Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassu...
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BEGDV 2 § 20 (Law)
Kommt der Verfolgte oder sein gesetzlicher Vertreter den nach § 19 bestehenden Pflichten nicht nach, so kann die Zahlung der Rente ganz oder teilweise eingestellt werden. Dies gilt nur, wenn der Verfo...
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RAG 20 (XXXX) §§ 14 und 15 (weggefallen) (Law)
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RechKredV § 20 Sonstige Vermögensgegenstände (Nr. 14) (Law)
...2 "Sachanlagen" ausgewiesen sind, im Posten Nr. 14 "Sonstige Vermögensgegenstände" nur ausgewiesen werden, wenn sie sich nicht länger als fünf Jahre im Bestand des bilanzierenden I...
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SGB 2 § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (Law)
...25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Absatz 5 umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der in Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 g...
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LuftPersVDV 2 § 20 Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (Law)
...2) In dem amtlich anerkannten Ausbildungslehrgang nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 LuftPersV sind die theoretischen Kenntnisse gemäß Anlage 17C und die praktischen Fähigkeiten gemäß Anlage 17D zu vermitteln. ...
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LuftBODV 2 2009 § 14 Bereitschaftszeit (Law)
...2. oder dem Besatzungsmitglied während der Bereitschaftszeit ein ruhig gelegener Raum mit Schlafgelegenheit zur Verfügung steht, die Bereitschaftszeit jedoch weniger als...
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LuftPersVDV 2 § 14 Schleppberechtigung (Law)
...2 und Abs. 3 LuftPersV vorgeschriebenen Flüge sind in Übereinstimmung mit der Anlage 11 durchzuführen.
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SGB 2 § 14 Grundsatz des Förderns (Law)
...2) Leistungsberechtigte Personen erhalten Beratung. Aufgabe der Beratung ist insbesondere die Erteilung von Auskunft und Rat zu Selbsthilfeobliegenheiten und Mitwirkungspflichten, zur Berechnung der L...
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BVO 2 § 20 Eigenkapitalkosten (Law)
...2 Satz 2.
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BesVNG 2 § 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder (Law)
...25a und § 30 des Besoldungsgesetzes für das Land Niedersachsen. (2) Soweit nach dem Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung...
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MitbestGWO 2 2002 § 20 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe (Law)
...2. die vorgedruckte Erklärung unter Angabe des Orts und des Datums unterschreibt und 3. den W...
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BEGDV 2 § 14 Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe (Law)
...2) Die wirtschaftliche Stellung bestimmt sich nach dem Durchschnittseinkommen des Verfolgten in den letzten drei Jahren vor dem Beginn der gegen ihn gerichteten Verfolgung, die den Schaden an Körper o...
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BVO 2 § 14 Verlorene Baukostenzuschüsse (Law)
Verlorene Baukostenzuschüsse sind Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen an den Bauherrn, die zur Deckung der Gesamtkosten dienen und erbracht werden, um den Gebrauch von Wohn- oder Geschäftsraum zu erlan...
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LuftBODV 2 2009 § 20 Abweichungen bei besonderen Belastungen (Law)
...2. des Einsatzes von Besatzungsmitgliedern mit geringer Flug-, Strecken- oder Luftfahrzeugmustererfahrung, 3. ...
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MitbestGWO 2 2002 § 14 Antrag auf Abstimmung (Law)
...2 anzuwenden. (2) In einem Unternehmen mit in der Regel insgesamt mehr als 8.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann ein Antrag auf Abstimmung darüber, dass die Aufsichtsratsmitglieder ...
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DiätV Anlage 20 (zu § 14d Abs. 5, § 22b Abs. 2 Nr. 2) (Law)
...2005, 1208 - 1209; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote ) Die ernährungsphysiologischen Anforderungen beziehe...
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KredWG § 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14 (Law)
...2. Kredite bei Wertpapiergeschäften, die im Rahmen des üblichen Abrechnungsverfahrens innerhalb von fünf Geschäftstagen ab Vorleistung abgewickelt werden, ...
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BesVNG 2 § 20 Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes (Law)
Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes bleiben bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung der Bundesregierung nach § 4 Abs. 5 weiter in ...