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Dokumenttyp
  •  Law (66)
Gesetzbuch
  •  BVO 2 (66)
66 Dokumente sortiert nach Relevanz.
  • BVO 2 § 2 Gegenstand der Berechnung (Law)

    (2) Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist für das Gebäude, das den Wohnraum enthält, aufzustellen

  • BVO 2 Anlage 2 (zu den §§ 11a und 34 Abs. 1) (Law)

    Dachfenster und Dachaufbauten mit einer vorderen Ansichtsfläche bis zu je 2

  • BVO 2 Inhaltsübersicht (Law)

    Gegenstand der Berechnung § 2

  • BVO 2 § 17 (Law)

    (weggefallen)

  • BVO 2 § 43 (Law)

    (weggefallen)

  • BVO 2 § 44 (Law)

    (weggefallen)

  • BVO 2 § 47 (Law)

    (weggefallen)

  • BVO 2 § 48 (Law)

    (weggefallen)

  • BVO 2 § 50 (Law)

    (Inkrafttreten)

  • BVO 2 § 7 Baukosten (Law)

    (2) Bei Wiederaufbau und bei Ausbau durch Umwandlung oder Umbau eines Gebäudes gehört zu den

  • BVO 2 § 8 Baunebenkosten (Law)

    Architekten- und Ingenieurleistungen dürfen höchstens die Beträge angesetzt werden, die sich nach Absatz 2

  • BVO 2 § 13 Fremdmittel (Law)

    Darlehen, 2.

  • BVO 2 § 15 Eigenleistungen (Law)

    Geldmittel, 2.

  • BVO 2 § 19 Kapitalkosten (Law)

    (2) Leistungen aus Nebenverträgen, namentlich aus dem Abschluß von Personenversicherungen,

  • BVO 2 § 20 Eigenkapitalkosten (Law)

    (2) Für Eigenleistungen darf eine Verzinsung in Höhe des im Zeitpunkt nach §

  • BVO 2 § 21 Fremdkapitalkosten (Law)

    Zinsen für Fremdmittel, 2.

  • BVO 2 § 24 Bewirtschaftungskosten (Law)

    Abschreibung, 2.

  • BVO 2 § 25 Abschreibung (Law)

    (2) Die Abschreibung soll bei Gebäuden 1 vom Hundert der Baukosten, bei Erbbaurechten 1 vom

  • BVO 2 § 26 Verwaltungskosten (Law)

    (2) Die Verwaltungskosten dürfen höchstens mit 230 Euro jährlich je Wohnung, bei Eigenheimen

  • BVO 2 § 27 Betriebskosten (Law)

    (2) Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers (Erbbauberechtigten), durch die Betriebskosten

  • BVO 2 § 28 Instandhaltungskosten (Law)

    (2) Als Instandhaltungskosten dürfen je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr angesetzt

  • BVO 2 § 29 Mietausfallwagnis (Law)

    Das Mietausfallwagnis darf höchstens mit 2 vom Hundert der Erträge im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 angesetzt

  • BVO 2 § 31 Erträge (Law)

    (2) Als Ertrag gilt auch der Miet- oder Nutzungswert von Räumen oder Flächen, die vom Eigentümer

  • BVO 2 § 33 Teilwirtschaftlichkeitsberechnung (Law)

    In der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung ist die Gegenüberstellung der laufenden Aufwendungen und der Erträge auf den Teil des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit zu beschränken, der den Wohnraum ent...

  • BVO 2 § 37 Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnung (Law)

    (2) Bewirtschaftungskosten für Geschäftsraum sind mit den Beträgen anzusetzen, die zur ordentlichen

  • BVO 2 § 39a Zusatzberechnung (Law)

    Eine Zusatzberechnung kann auch aufgestellt werden, wenn die in § 18 Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Darlehen

  • BVO 2 § 40 Lastenberechnung (Law)

    (2) Wird durch Ausbau oder Erweiterung neuer, fremden Wohnzwecken dienender Wohnraum unter

  • BVO 2 § 42 Wohnfläche (Law)

    ...2003 bauliche Änderungen an dem Wohnraum vorgenommen werden, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen, sind die Vorschriften der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S...

  • BVO 2 § 46 Überleitungsvorschriften (Law)

    Oktober 1957 für den in § 1 Abs. 1 und § 1a Abs. 2 Nr. 2 und 3 bezeichneten Wohnraum Wirtschaftlichkeit

  • BVO 2 § 14 Verlorene Baukostenzuschüsse (Law)

    ...sse sind auch Geldleistungen, mit denen die Gemeinde dem Eigentümer Kosten der Modernisierung erstattet oder die ihm vom Land oder von der Gemeinde als Modernisierungszuschüsse gewährt werden. ...

  • BVO 2 § 18 Laufende Aufwendungen (Law)

    (2) Werden dem Bauherrn Darlehen oder Zuschüsse zur Deckung von laufenden Aufwendungen, Fremdkapitalkosten

  • BVO 2 § 39 Vereinfachte Wirtschaftlichkeitsberechnung (Law)

    die Bezeichnung des Gebäudes, 2.

  • BVO 2 § 48a Berlin-Klausel (Law)

    ...25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, § 53 des Ersten Wohnungsbaugesetzes und Artikel X § 10 des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnungsrecht auch i...

  • BVO 2 § 1 Anwendungsbereich der Verordnung (Law)

    Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnungsbindungsgesetzes, 2.

  • BVO 2 § 3 Gliederung der Berechnung (Law)

    die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung, 2.

  • BVO 2 § 5 Gliederung der Gesamtkosten (Law)

    (2) Kosten des Baugrundstücks sind der Wert des Baugrundstücks, die Erwerbskosten und die

  • BVO 2 § 6 Kosten des Baugrundstücks (Law)

    dem Verkehrswert überlassen worden ist, der Kaufpreis, 2.

  • BVO 2 § 9 Sach- und Arbeitsleistungen (Law)

    Wert der Architekten-, Ingenieur- und Verwaltungsleistungen des Bauherrn darf mit den nach § 8 Abs. 2

  • BVO 2 § 10 Leistungen gegen Renten (Law)

    Übereignung des Baugrundstücks handelt, mit dem Verkehrswert, 2.

  • BVO 2 § 11a Nicht feststellbare Gesamtkosten (Law)

    Bei der Berechnung des umbauten Raumes ist die Anlage 2 dieser Verordnung zugrunde zu legen.

  • BVO 2 § 12 Inhalt des Finanzierungsplanes (Law)

    Tilgungsbedingungen, auch wenn sie planmäßig getilgt sind, 2.

  • BVO 2 § 16 Ersatz der Eigenleistung (Law)

    Familienzusatzdarlehen nach § 45 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, 2.

  • BVO 2 § 23 Änderung der Kapitalkosten (Law)

    Bewilligung auf Grund der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Satz, 2.

  • BVO 2 § 30 Änderung der Bewirtschaftungskosten (Law)

    Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Betrag, 2.

  • BVO 2 § 34 Gesamtkosten in der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung (Law)

    Bei der Berechnung des umbauten Raumes ist die Anlage 2 dieser Verordnung zugrunde zu legen.

  • BVO 2 § 35 Finanzierungsmittel in der Teilwirtschaftlichkeitsberechnung (Law)

    ...ssen zu verteilen.

  • BVO 2 § 40c Ermittlung der Belastung (Law)

    aus der Belastung aus dem Kapitaldienst und 2.

  • BVO 2 § 49 Geltung im Saarland (Law)

    Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.

  • BVO 2 § 22 Zinsersatz bei erhöhten Tilgungen (Law)

    (2) Der Ansatz für Zinsersatz darf bei den einzelnen Fremdmitteln deren Tilgung nicht überschreiten

  • BVO 2 § 38 Teilberechnungen der laufenden Aufwendungen (Law)

    (2) Im Falle des § 32 Abs. 4 Nr. 1 ist nach Aufteilung des Gesamtbetrages der laufenden Aufwendungen


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