-
SGB 1 § 2 Soziale Rechte (Law)
...2) Die nachfolgenden sozialen Rechte sind bei der Auslegung der Vorschriften dieses Gesetzbuchs und bei der Ausübung von Ermessen zu beachten; dabei ist sicherzustellen, daß die sozialen Rechte möglic...
-
SGB 1 § 12 Leistungsträger (Law)
...29 genannten Körperschaften, Anstalten und Behörden (Leistungsträger). Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeit ergibt sich aus den besonderen Teilen dieses Gesetzbuchs.
-
SGB 1 § 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs (Law)
...2) Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll auch dazu beitragen, daß die zur Erfüllung der in Absatz 1 genannten Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur ...
-
SGB 1 Inhaltsübersicht (Law)
-
SGB 1 § 20 (Law)
(weggefallen)
-
SGB 1 § 28a (Law)
(weggefallen)
-
SGB 1 § 11 Leistungsarten (Law)
Gegenstand der sozialen Rechte sind die in diesem Gesetzbuch vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen). Die persönliche und erzieherische Hilfe gehört zu den Dienstleistungen. ...
-
SGB 1 § 13 Aufklärung (Law)
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Recht...
-
SGB 1 § 19a Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Law)
...2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. (2) Zuständig sind die Agenturen für Arb...
-
SGB 1 § 21 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Law)
...2. bei Krankheit Krankenbehandlung, insbesondere a) ärztliche und za...
-
SGB 1 § 30 Geltungsbereich (Law)
...2) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt. (3) Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er ...
-
SGB 1 § 32 Verbot nachteiliger Vereinbarungen (Law)
Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig.
-
SGB 1 § 37 Vorbehalt abweichender Regelungen (Law)
Das Erste und Zehnte Buch gelten für alle Sozialleistungsbereiche dieses Gesetzbuchs, soweit sich aus den übrigen Büchern nichts Abweichendes ergibt; § 68 bleibt unberührt. Der Vorbehalt gilt nicht fü...
-
SGB 1 § 39 Ermessensleistungen (Law)
...2) Für Ermessensleistungen gelten die Vorschriften über Sozialleistungen, auf die ein Anspruch besteht, entsprechend, soweit sich aus den Vorschriften dieses Gesetzbuchs nichts Abweichendes ergibt. ...
-
SGB 1 § 41 Fälligkeit (Law)
Soweit die besonderen Teile dieses Gesetzbuchs keine Regelung enthalten, werden Ansprüche auf Sozialleistungen mit ihrem Entstehen fällig.
-
SGB 1 § 44 Verzinsung (Law)
...2) Die Verzinsung beginnt frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger, beim Fehlen eines Antrags nach Ablauf eines...
-
SGB 1 § 46 Verzicht (Law)
...2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
-
SGB 1 § 47 Auszahlung von Geldleistungen (Law)
...2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, ...
-
SGB 1 § 48 Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Law)
...2) Absatz 1 Satz 1, 2 und 4 gilt entsprechend, wenn unter Berücksichtigung von Kindern, denen gegenüber der Leistungsberechtigte nicht kraft Gesetzes unterhaltspflichtig ist, Geldleistungen erbracht w...
-
SGB 1 § 57 Verzicht und Haftung des Sonderrechtsnachfolgers (Law)
...2) Soweit Ansprüche auf den Sonderrechtsnachfolger übergegangen sind, haftet er für die nach diesem Gesetzbuch bestehenden Verbindlichkeiten des Verstorbenen gegenüber dem für die Ansprüche zuständige...