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AltPflAPrV § 20 Erlaubnisurkunde (Law)
Liegen die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung vor, so stellt die zuständige Behörde die Erlaubnisurkunde nach dem...
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AltPflAPrV Anlage 4 (zu § 20) (Law)
...2000 (BGBl. I S. 1513) mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung ...