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WDO 2002 § 20 Durchsuchung und Beschlagnahme (Law)
...und Beschlagnahmen nur außerhalb von Wohnungen und nur auf Anordnung des Richters des zuständigen, notfalls des nächst erreichbaren Truppendienstgerichts vornehmen. Durchsucht werden darf nur ein Sold...
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WDO 2002 § 1 Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich (Law)
...und die Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen. (2) Das Gesetz gilt für Soldaten. Es gilt ferner für diejenigen, die in einem Wehrdienstverhältnis gestanden haben (frühere Sol...
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WDO 2002 § 86 Zeugen und Sachverständige (Law)
(1) Die Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen ist nur zulässig, wenn sie zur Sicherung des Beweises oder mit Rücksicht auf die Bedeutung der Aussage oder als Mittel zur Herbeiführung einer wahre...
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WDO 2002 § 41 Disziplinarvorgesetzter und gerichtliches Disziplinarverfahren (Law)
Ist die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens geboten, führt der zuständige Disziplinarvorgesetzte die Entscheidung der Einleitungsbehörde herbei.
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WDO 2002 § 115 Zulässigkeit und Frist der Berufung (Law)
(1) Gegen das Urteil des Truppendienstgerichts ist bis zum Ablauf eines Monats nach seiner Zustellung die Berufung an das Bundesverwaltungsgericht zulässig. Befindet sich der Soldat aus dienstlichen G...
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WDO 2002 § 127 Verfall und Nachzahlung der einbehaltenen Beträge (Law)
...und seine sonstigen Rechte aus dem Dienstverhältnis verloren hat und die Einleitungsbehörde oder nach Rechtshängigkeit das Wehrdienstgericht festgestellt hat, dass Entfernung aus dem Dienstverhältnis ...
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WDO 2002 § 128 Voraussetzungen und Zuständigkeit (Law)
(1) Ist im gerichtlichen Disziplinarverfahren eine einfache Disziplinarmaßnahme, Kürzung der Dienstbezüge oder Kürzung des Ruhegehalts rechtskräftig verhängt worden und wird wegen desselben Sachverhal...
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WDO 2002 § 10 Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (Law)
...und Sachverständige, die nicht dienstlich gestellt werden, erhalten eine Entschädigung oder Vergütung in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes.
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WDO 2002 § 6 Belehrung über Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (Law)
...und über die Form und Frist der Anfechtung schriftlich zu belehren.
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WDO 2002 § 11 Voraussetzungen und Arten der förmlichen Anerkennungen (Law)
...undesministeriums der Verteidigung. (3) Mit einer förmlichen Anerkennung kann Sonderurlaub bis zu 14 Arbeitstagen verbund...
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WDO 2002 § 50 Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis (Law)
(1) Der Verweis ist mit dem Verhängen vollstreckt. (2) Der strenge Verweis wird vollstreckt durch Bekanntmachung vor den Soldaten der Einheit oder des Truppenteils vom Dienstgrad des Soldate...
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WDO 2002 § 81 Organisation und Aufgaben (Law)
...und die anderen Einleitungsbehörden in jeder Lage des Verfahrens vor diesem Gericht. Der Bundeswehrdisziplinaranwalt untersteht dem Bundesminister der Verteidigung und ist nur an dessen Weisungen gebu...
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WDO 2002 § 138 Kostenpflicht des Soldaten und des Bundes (Law)
...und seine sonstigen Rechte aus dem Dienstverhältnis verloren hat und nach dem Ergebnis der Ermittlungen ein Dienstvergehen oder eine als Dienstvergehen geltende Handlung erwiesen ist. (3) Wi...
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WDO 2002 § 49 Aussetzung, Aufschub und Unterbrechung der Vollstreckung (Law)
...und nur dann gewährt werden, wenn gegen den Soldaten bisher keine oder nur geringfügige Strafen oder Disziplinarmaßnahmen verhängt worden waren und von der Aussetzung ein günstiger erzieherischer Erfo...
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WDO 2002 § 53 Vollstreckung und Vollzug von Disziplinararrest (Law)
...und Anlagen zu Arbeiten herangezogen werden, die dem Erziehungszweck und seinen Fähigkeiten angemessen sind. (3) Die Anordnungen nach Absatz 2 trifft der Vollzugsleiter. (4) Das Bu...
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WDO 2002 § 116 Einlegung und Begründung der Berufung (Law)
...undesverwaltungsgericht eingelegt wird. § 112 gilt entsprechend. (2) In der Berufungsschrift ist das angefochtene Urteil zu bezeichnen und anzugeben, inwieweit es angefochten wird und welche...
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WDO 2002 § 139 Kosten bei Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen (Law)
...und aufzuerlegen. Die Kosten eines zu Ungunsten des Soldaten eingelegten und erfolgreichen Rechtsmittels des Wehrdisziplinaranwalts trägt der Soldat; sie sind jedoch dem Bund teilweise oder ganz aufzu...
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WDO 2002 § 79 Ruhen und Erlöschen des Amtes als ehrenamtlicher Richter (Law)
...und, wenn er anerkannt ist, bis zur Entlassung sein Amt nicht ausüben. (2) Das Amt eines ehrenamtlichen Richters erlischt, wenn 1. ...
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WDO 2002 § 16 Verhältnis der Disziplinarmaßnahmen zu Strafen und Ordnungsmaßnahmen (Law)
...und Weisungen nicht mehr als Vergehen verfolgt werden, dürfen wegen desselben Sachverhalts 1. einfache Disziplinarmaßnahmen mit Ausnahme des ...
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WDO 2002 § 56 Vollstreckung von Disziplinarbußen und Disziplinararrest im Zusammenhang mit dem Entlassungstag (Law)
...und § 47 Abs. 1 nicht, sofern der Richter die sofortige Vollstreckbarkeit angeordnet hat. Diese Entscheidung ist zu begründen. Der Entlassungstag verschiebt sich um die Dauer des noch nicht verbüßten ...