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Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 2 K 3320/17 (Urteil)
...iche Belange nicht entgegenstehen. Ob der praktisch wichtigste öffentliche Belang, nämlich die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der beabsichtigten Planung, beeinträchtigt ist, kann aber nur beurteilt w...
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (6. Senat) - 6 B 39/14 (Urteil)
...b nicht die Zulassung der Revision. Soweit sich die Antwort überhaupt nach revisiblem Bundesrecht richtet, ergibt sie sich unmittelbar aus den insoweit einschlägigen Bestimmungen und der hierzu bereit...