-
Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 7/11 (Urteil)
...rung gegenüber seiner Eignung zur Personenbeförderung Vorrang hat. Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerr...
-
Urteil vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II R 23/11 (Urteil)
...rung gegenüber seiner Eignung zur Personenbeförderung Vorrang hat. Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerr...
-
Beschluss vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II B 87/11 (Urteil)
...rhält es sich im Streitfall. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sinngemäß aufgeworfenen Fragen, ob die Eignung zur Personenbeförderung bei der kraftfahrzeugsteuerlichen Einordnung der entsch...
-
Urteil vom Bundesfinanzhof (3. Senat) - III R 96/07 (Urteil)
...r Begründung ihrer Revision tragen die Kläger im Wesentlichen vor, ihr aus der Rechnungsberichtigung resultierender Steuervergütungsanspruch sei zivilrechtlich schon im Zeitpunkt der Ausgabe der fehle...
-
Urteil vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 16/09 (Urteil)
...Revisionsverfahren beigetretenen Bundesministeriums der Finanzen (BMF) liegt zwar nicht vor; er ist aber auch nicht erforderlich. Denn das BMF erlangt durch den Beitritt zum Verfahren zwar die verfahr...
-
Urteil vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X R 11/14 (Urteil)
...r Veräußerungsvorgänge, die zunächst unversteuert geblieben und sodann aufgrund der Rechtsprechung aufgegriffen worden seien. Zum anderen sei der Antrag auf Erlass einer Billigkeitsmaßnahme verfristet...
-
Urteil vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X R 38/06 (Urteil)
...r Hand der Übernehmer ertragloses Vermögen, da er von vornherein nur zur Veräußerung und nicht zum Abbau durch die Übernehmer selbst vorgesehen war. Ertragloses Vermögen kann zur Begründung einer Verm...
-
Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (1. Senat) - I R 86/13 (Urteil)
...r unilaterale "Bruch" des völkervertragsrechtlich Vereinbarten --das sog. Treaty overriding-- zwar aus rechtspolitischer Sicht unerfreulich, dass darin aber kein verfassungsrelevanter Vorgan...