-
BLV 2009 § 20 Gehobener Dienst (Law)
...bis 4 gilt entsprechend.
-
BLV 2009 Inhaltsübersicht (Law)
-
BLV 2009 Eingangsformel (Law)
...2009 (BGBl. I S. 160) verordnet die Bundesregierung:
-
BLV 2009 § 5 Schwerbehinderte Menschen (Law)
(1) Von schwerbehinderten Menschen darf nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden. (2) In Prüfungsverfahren im Sinne dieser Verordnung sind für schwerbehinderte Menschen Erl...
-
BLV 2009 § 6 Gestaltung der Laufbahnen (Law)
(1) Die Laufbahnen sind den Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes zugeordnet. Die Zugehörigkeit einer Laufbahn zu einer Laufbahngruppe richtet sich nach dem im Bunde...
-
BLV 2009 § 10a Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (Law)
(1) Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren. In dem Auswahlverfahren wird die Eignung und Befähigung der Bewerberinnen und...
-
BLV 2009 § 13 Gehobener Dienst (Law)
...bis auf ein Jahr verkürzt werden, wenn die für die Laufbahnaufgaben erforderlichen wissenschaftlichen und methodischen Grundkenntnisse durch ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium ode...
-
BLV 2009 § 29 Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten (Law)
(1) Hauptberufliche Tätigkeiten, die nach Art und Schwierigkeit mindestens der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahn entsprechen, können auf die Probe...
-
BLV 2009 § 36 Auswahlverfahren für den Aufstieg (Law)
(1) Vor der Durchführung eines Auswahlverfahrens geben die obersten Dienstbehörden in einer Ausschreibung bekannt, welche fachspezifischen Vorbereitungsdienste, Studiengänge oder sonstigen Qualifizier...
-
BLV 2009 § 37 Teilnahme an Vorbereitungsdiensten (Law)
(1) Nehmen die Beamtinnen und Beamten nach erfolgreichem Auswahlverfahren an einem fachspezifischen Vorbereitungsdienst teil, sind die für die Referendarinnen, Referendare, Anwärterinnen und Anwärter ...
-
BLV 2009 § 43 Wechsel von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Law)
Wenn sie die Befähigung für die vorgesehene Laufbahn besitzen, können Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe 1. W 1 oder C ...
-
BLV 2009 § 47 Dienstliche Qualifizierung (Law)
(1) Die dienstliche Qualifizierung ist zu fördern. Qualifizierungsmaßnahmen sind insbesondere 1. die Erhaltung und Fortentwicklu...
-
BLV 2009 § 52 Vorbereitungsdienste (Law)
...bis zum 31. Dezember 2018. Bis zum Inkrafttreten der den jeweiligen fachspezifischen Vorbereitungsdienst regelnden Rechtsverordnungen sind die entsprechend geltenden Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfun...
-
BLV 2009 § 54 Aufstieg (Law)
...bis zum 31. Dezember 2015 nach § 54 Absatz 2 Satz 1 der bis zum 26. Januar 2017 geltenden Fassung erfolgreich an einer Vorauswahl für die Teilnahme am Auswahlverfahren für den Aufstieg teilgenommen ha...
-
BLV 2009 § 1 Geltungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
-
BLV 2009 § 15 Verlängerung der Vorbereitungsdienste (Law)
(1) Der Vorbereitungsdienst ist nach Anhörung der Referendarinnen, Referendare, Anwärterinnen und Anwärter im Einzelfall zu verlängern, wenn er wegen 1. ...
-
BLV 2009 § 19 Mittlerer Dienst (Law)
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des mittleren Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt neben den Bildungsvoraussetzungen eine abgeschlossene Berufsausbildung vora...
-
BLV 2009 § 31 Mindestprobezeit (Law)
(1) Unabhängig von den §§ 29 und 30 muss jede Beamtin oder jeder Beamte die Mindestprobezeit von einem Jahr leisten. (2) Die Probezeit einschließlich der Mindestprobezeit kann g...
-
BLV 2009 § 33 Auswahlentscheidungen (Law)
...bis 21 begonnen und sich innerhalb von sechs Monaten nach Ableistung der vorgeschriebenen Tätigkeit um Einstellung beworben hat oder 4. im A...
-
BLV 2009 § 39 Teilnahme an Hochschulausbildungen (Law)
(1) Die Aufstiegsausbildung kann auch außerhalb eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes in einem Studiengang an einer Hochschule erfolgen, wenn hierfür ein dienstliches Interesse besteht. ...