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LuftBODV 3 2009 § 13 Ausrüstung für Flüge über Wasser - Wasserflugzeuge (Law)
(1) Für Flüge über Wasser sind Wasserflugzeuge mit einer Ausrüstung, die zum Festmachen, Ankern und Manövrieren des Luftfahrzeuges auf dem Wasser erforderlich ist, auszustatten. (2) Wenn der...
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LuftBODV 3 2009 § 8 Sonstige Ausrüstung (Law)
Flugzeuge und Hubschrauber sind im Übrigen immer wie folgt auszurüsten: 1. einem leicht zugänglichen Verbandskasten, der mindeste...
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LuftBODV 3 2009 § 30 Schleppstarts (Law)
Luftfahrzeugführer dürfen Segelflugzeuge oder Motorsegler, die nicht mit einer Bugkupplung ausgerüstet sind, nur dann durch andere Luftfahrzeuge beim Start schleppen lassen, wenn sie mindestens fünf S...
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LuftBODV 3 2009 § 33 Betriebsstoffvorräte - Flugzeuge (Law)
(1) Für einen Flug nach Instrumentenflugregeln ohne Planung eines Ausweichflugplatzes müssen die an Bord mitgeführten Betriebsstoffmengen den Flug zum geplanten Landeplatz und eine weitere Flugzeit vo...
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LuftBODV 3 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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LuftBODV 3 2009 § 9 Durchbruchstellen (Law)
(1) Wenn an einem Luftfahrzeug von außen aufbrechbare Rettungsöffnungen (Durchbruchstellen) gemäß den Angaben des Luftfahrzeugherstellers zur Rettung der Insassen in einem Notfall für die Rettungskräf...
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LuftBODV 3 2009 § 11 Sauerstoffversorgung (Law)
(1) Der erforderliche mitzuführende Sauerstoffvorrat richtet sich nach der Flughöhe, der Flugdauer in bestimmten Flughöhen und nach der Anzahl der Personen an Bord. (2) Flüge in...
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LuftBODV 3 2009 § 19 Bodenannäherungswarnanlage (Law)
Ab dem 1. Oktober 2009 sind turbinengetriebene Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5 700 Kilogramm oder einer höchsten genehmigten Fluggastsitzzahl von mehr als neun mit einer...
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LuftBODV 3 2009 § 28 Ausnahmegenehmigungen (Law)
(1) Das Luftfahrt-Bundesamt kann auf Antrag in begründeten Fällen befristet Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen des § 8 Nummer 1 und Nummer 2, der §§ 16 bis 20 sowie der §§ 24 bis 27 für einen ...
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LuftBODV 3 2009 § 31 Betriebsmindestbedingungen (Law)
(1) Ein Flug zu einem Landeplatz darf nicht fortgesetzt werden, wenn die zuletzt erhaltenen Wetterinformationen über den Landeplatz oder zumindest über einen Ausweichlandeplatz zur voraussichtlichen A...
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LuftBODV 3 2009 § 34 Betriebsstoffvorräte - Hubschrauber (Law)
(1) Für einen Flug nach Sichtflugregeln müssen die an Bord mitgeführten Betriebsstoffmengen den Flug zum geplanten Hubschrauberflugplatz und eine weitere Flugzeit von 20 Minuten bei einer Fluggeschwin...
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LuftBODV 3 2009 § 3 Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik (Law)
(1) Flugzeuge müssen für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik zusätzlich zu der Ausrüstung nach § 2 mit zwei Langstrecken-Navigationsanlagen in folgendem begrenzten Luf...
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LuftBODV 3 2009 § 16 Notsender (Law)
(1) Für Flüge ins Ausland müssen ab dem 1. Oktober 2009 alle Flugzeuge mit mindestens einem Notsender ausgerüstet sein, der auf 121,5 Megahertz und 406 Megahertz senden kann. (2) Ab dem 1. J...
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LuftBODV 3 2009 § 20 Machzahlanzeige (Law)
Flugzeuge, deren Kompressibilitätsgrenzwerte auf den vorgeschriebenen Fahrtmessern nicht angezeigt werden, müssen mit einer Machzahlanzeige ausgerüstet sein.
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LuftBODV 3 2009 § 32 Ausweichflugplatz (Law)
(1) Auf die Festlegung eines Ausweichflugplatzes für einen Flug nach Instrumentenflugregeln kann verzichtet werden, wenn nach den neuesten verfügbaren Wetterinformationen für den Zeitraum...
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LuftBODV 3 2009 § 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2)
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LuftBODV 3 2009 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 3 Satz 2 und 3 und Absatz 4 Nummer 1 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) in Verbindung mit ...
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LuftBODV 3 2009 § 1 Geltungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für die Ausrüstung und den Betrieb des nach den Vorschriften der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zum Verkehr zugelassenen Luftfahrtgerätes. Diese Verordnung gilt nicht für Luftfa...
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LuftBODV 3 2009 § 18 Flugdatenschreiberanlage (Law)
(1) Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 27 000 Kilogramm, die am oder nach dem 1. Januar 1989 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, sind mit einem Flugdatenschreiber de...
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LuftBODV 3 2009 § 21 Bordseitige Kollisionsschutzanlage (Law)
Turbinengetriebene Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5 700 Kilogramm oder mit einer Fluggastsitzzahl von mehr als neunzehn sind mit einer bordseitigen Kollisionsschutzanlage...