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BGB § 370 Leistung an den Überbringer der Quittung (Law)
...r Überbringer einer Quittung gilt als ermächtigt, die Leistung zu empfangen, sofern nicht die dem Leistenden bekannten Umstände der Annahme einer solchen Ermächtigung entgegenstehen.
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BGB § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein (Law)
...rein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
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BGB (XXXX) §§ 15 bis 20 (weggefallen) (Law)