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TierSeuchSchBMV § 24 Genehmigungspflichtige Einfuhr (Law)
Die Einfuhr von Tieren und Waren nach Anlage 4 bedarf der Genehmigung.
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TierSeuchSchBMV Anlage 4 (zu §§ 9, 23a, 24, 24a Abs. 1 Satz 1, §§ 26 und 27 Abs. 1 Satz 1) (Law)
...Knochen, Horn, Hufe und Klauen sowie daraus hergestellte nicht abschließend verarbeitete Erzeugnisse, ausgenommen Mehle, zur Düngung oder Bodenverbesserung 7. ...