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SchuhfIndMeistPrV 2013 Eingangsformel (Law)
Auf Grund des § 53 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 3 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert...
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SchuhfIndMeistPrV 2013 § 4 Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (Law)
...rleisten und die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Institutionen sicherzustellen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: 1. ...
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SchuhfIndMeistPrV 2013 § 3 Zulassungsvoraussetzungen (Law)
...rlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. ...
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SchuhfIndMeistPrV 2013 § 5 Handlungsspezifische Qualifikationen (Law)
...rleisten der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes, Erkennen von Schwachstellen sowie Einleiten vorbeugender Maßnahmen, b) ...
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SchuhfIndMeistPrV 2013 § 8 Wiederholung der Prüfung (Law)
(1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden. (2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von einzelne...
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SchuhfIndMeistPrV 2013 § 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (Law)
Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn eine andere vergleichbare Prüfung vor ...
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SchuhfIndMeistPrV 2013 § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Schu...
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SchuhfIndMeistPrV 2013 § 9 Übergangsvorschrift (Law)
Begonnene Prüfungsverfahren können bis zum 31. Dezember 2015 nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. Auf Antrag kann die zuständige Stelle die Wiederholungsprüfung auch nach dieser Ve...
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SchuhfIndMeistPrV 2013 § 7 Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung (Law)
(1) Die Prüfungsteile „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“ sind gesondert nach Punkten zu bewerten. (2) Für den Prüfungsteil „Fachrich...
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SchuhfIndMeistPrV 2013 Anlage 1 (zu § 7 Absatz 6) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 228; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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SchuhfIndMeistPrV 2013 § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses (Law)
...rlichen Verbesserungsprozess mitgestalten; 2. Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen und s...
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SchuhfIndMeistPrV 2013 Anlage 2 (zu § 7 Absatz 6) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 229 - 230; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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SchuhfIndMeistPrV 2013 § 2 Umfang der Industriemeisterqualifikation und Gliederung der Prüfung (Law)
(1) Die Qualifikation zum „Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Schuhfertigung“ und zur „Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Schuhfertigung“ umfasst: ...