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BWO 1985 § 26 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines (Law)
Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 9 von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
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BWO 1985 Anlage 26 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 1) (Law)
...26 vom 26. April 2002, S. 43; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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BWO 1985 § 17 Zuständigkeiten für die Eintragung in das Wählerverzeichnis (Law)
...k Deutschland, in der der Wahlberechtigte nach seiner Erklärung vor seinem Fortzug aus dem Wahlgebiet zuletzt gemeldet war, wenn er im Wahlgebiet nie gemeldet war, die Gemeinde, der er nach seiner Erk...
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BWO 1985 Anlage 17 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe a) (Law)
...ke der Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers () 3) zum Zwecke der Wiederholung der Abstimmung über die Aufstellung eines Wahlkreisbewerbe...
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BWO 1985 Anlage 9 (zu § 26) (Law)
...kundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe e...