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GrHdlKfmAusbV 2006 Eingangsformel (Law)
...rlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
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GrHdlKfmAusbV 2006 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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GrHdlKfmAusbV 2006 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § ...
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GrHdlKfmAusbV 2006 § 7 Schriftlicher Ausbildungsnachweis (Law)
Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildende...
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GrHdlKfmAusbV 2006 § 11 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse (Law)
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt w...
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GrHdlKfmAusbV 2006 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsberufsbild) sollen nach den in den Anlagen 1 und 2 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufs...
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GrHdlKfmAusbV 2006 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
(1) Der Ausbildungsberuf Kaufmann im Groß- und Außenhandel/Kauffrau im Groß- und Außenhandel wird staatlich anerkannt. (2) Es kann zwischen den Fachrichtungen ...
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GrHdlKfmAusbV 2006 § 4 Ausbildungsberufsbild (Law)
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 1. Das Ausbildungsun...
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GrHdlKfmAusbV 2006 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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GrHdlKfmAusbV 2006 § 10 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Außenhandel (Law)
...rledigen kann. Dabei soll er nachweisen, dass er rechtliche Bestimmungen berücksichtigen, Reklamationen bearbeiten, Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden und kundenorientiert arbeiten kann; ...
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GrHdlKfmAusbV 2006 § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.
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GrHdlKfmAusbV 2006 Anlage 1 (zu § 5) (Law)
...rläutern b) Zusammenarbeit des Ausbildungsunternehmens mit Behörden und Organisationen erläutern ...
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GrHdlKfmAusbV 2006 § 8 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
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GrHdlKfmAusbV 2006 § 9 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Großhandel (Law)
(1) Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Großhandel erstreckt sich auf die in der Anlage 1 Abschnitt I und Abschnitt II Nr. 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im...
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GrHdlKfmAusbV 2006 Anlage 2 (zu § 5) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 419 - 421) ...