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BWO 1985 § 26 Zuständige Behörde, Form des Wahlscheines (Law)
Der Wahlschein wird nach dem Muster der Anlage 9 von der Gemeindebehörde erteilt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
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BWO 1985 Anlage 26 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 1) (Law)
...26 vom 26. April 2002, S. 43; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
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BWO 1985 § 10 Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld (Law)
(1) Wahlleiter, Beisitzer der Wahlausschüsse und Mitglieder der Wahlvorstände erhalten, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirks tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrkosten in entsprechender Anwendu...
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BWO 1985 Anlage 10 (zu § 28 Abs. 3 und § 45 Abs. 3) (Law)
...26 vom 26. April 2002, S. 18; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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BWO 1985 Anlage 9 (zu § 26) (Law)
...26 vom 26. April 2002, S. 17; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...