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LuftBODV 3 2009 § 3 Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik (Law)
...38°30’N – durch die westlichen Grenzen der Kontrollbezirke Reykjavik, Gander Oceanic und New York Oceanic und – südlich der geografischen Breite 38°30’N – durch den Längengrad 60°W im Kontrollbezirk N...
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LuftBODV 3 2009 Eingangsformel (Law)
...32 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 3 Satz 2 und 3 und Absatz 4 Nummer 1 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698) in Verbindung mit § 56 der Betrieb...
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LuftBODV 3 2009 Inhaltsübersicht (Law)
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LuftBODV 3 2009 § 1 Geltungsbereich (Law)
Diese Verordnung gilt für die Ausrüstung und den Betrieb des nach den Vorschriften der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung zum Verkehr zugelassenen Luftfahrtgerätes. Diese Verordnung gilt nicht für Luftfa...
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LuftBODV 3 2009 § 9 Durchbruchstellen (Law)
(1) Wenn an einem Luftfahrzeug von außen aufbrechbare Rettungsöffnungen (Durchbruchstellen) gemäß den Angaben des Luftfahrzeugherstellers zur Rettung der Insassen in einem Notfall für die Rettungskräf...
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LuftBODV 3 2009 § 11 Sauerstoffversorgung (Law)
...30 Minuten in einer Kabinendruckhöhe von 3 600 Meter (12 000 Fuß) überschreitet und 2. Versorgung aller Besatzungsmitglieder sowie der Flugg...
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LuftBODV 3 2009 § 16 Notsender (Law)
...3) Flugzeuge, die nach dem 1. Oktober 2009 erstmals zum Verkehr zugelassen werden, müssen mit einem automatischen Notsender ausgerüstet sein, der auf 121,5 Megahertz und 406 Megahertz senden kann. ...
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LuftBODV 3 2009 § 18 Flugdatenschreiberanlage (Law)
...3) Der Flugdatenschreiber muss mindestens die Daten speichern können, die während der letzten 25 Betriebsstunden der Anlage aufgezeichnet wurden. (4) Der Flugdatenschreiber darf während des ...
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LuftBODV 3 2009 § 19 Bodenannäherungswarnanlage (Law)
Ab dem 1. Oktober 2009 sind turbinengetriebene Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5 700 Kilogramm oder einer höchsten genehmigten Fluggastsitzzahl von mehr als neun mit einer...
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LuftBODV 3 2009 § 20 Machzahlanzeige (Law)
Flugzeuge, deren Kompressibilitätsgrenzwerte auf den vorgeschriebenen Fahrtmessern nicht angezeigt werden, müssen mit einer Machzahlanzeige ausgerüstet sein.
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LuftBODV 3 2009 § 27 Flugdatenschreiberanlage (Law)
...3 180 Kilogramm, die nach dem 1. Januar 2005 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, müssen mit einem Flugdatenschreiber vom Typ IV A ausgerüstet sein. (3) Der Flugdatenschreiber muss m...
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LuftBODV 3 2009 § 28 Ausnahmegenehmigungen (Law)
...3) Das Luftfahrt-Bundesamt kann im Einzelfall von den Bestimmungen des § 8 Nummer 1 und Nummer 2, der §§ 16 bis 20 sowie der §§ 24 bis 27 eine Ausnahmegenehmigung über den in Absatz 1 genannten Zeitra...
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LuftBODV 3 2009 § 30 Schleppstarts (Law)
Luftfahrzeugführer dürfen Segelflugzeuge oder Motorsegler, die nicht mit einer Bugkupplung ausgerüstet sind, nur dann durch andere Luftfahrzeuge beim Start schleppen lassen, wenn sie mindestens fünf S...
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LuftBODV 3 2009 § 31 Betriebsmindestbedingungen (Law)
(1) Ein Flug zu einem Landeplatz darf nicht fortgesetzt werden, wenn die zuletzt erhaltenen Wetterinformationen über den Landeplatz oder zumindest über einen Ausweichlandeplatz zur voraussichtlichen A...
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LuftBODV 3 2009 § 32 Ausweichflugplatz (Law)
...300 Meter (1 000 Fuß), b) für Hubschrauber: 120 Meter (400 Fuß) ...
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LuftBODV 3 2009 § 8 Sonstige Ausrüstung (Law)
...3164, Ausgabe Januar 1998, erfüllt, 2. einem Handfeuerlöscher im Cockpit und in jedem Fluggastraum, wenn dieser durch die Besatzung nicht le...
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LuftBODV 3 2009 § 21 Bordseitige Kollisionsschutzanlage (Law)
Turbinengetriebene Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5 700 Kilogramm oder mit einer Fluggastsitzzahl von mehr als neunzehn sind mit einer bordseitigen Kollisionsschutzanlage...
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LuftBODV 3 2009 § 33 Betriebsstoffvorräte - Flugzeuge (Law)
...3) Bei der Berechnung der mitzuführenden Betriebsstoffmengen sind folgende Umstände zu berücksichtigen: 1. Vorhersage der meteorologischen Bed...
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LuftBODV 3 2009 § 34 Betriebsstoffvorräte - Hubschrauber (Law)
...30 Minuten Flugzeit mit der Geschwindigkeit für ein Warteverfahren in einer Höhe von 450 Metern (1 500 Fuß) über dem Landeplatz und 3. die D...
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LuftBODV 3 2009 § 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2)