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MB-APrV § 3 Prüfungsausschuß (Law)
...3. folgenden Fachprüfern: a) mindestens einem Arzt, ...
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MB-APrV Anlage 3 (zu § 1 Abs. 6) (Law)
...3783) ....................................... (Bezeichnung der Einrichtung) ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Sie sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübun...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...3) Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens drei Stunden eine Arbeitsaufgabe durchführen. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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MB-APrV Anlage 2 (zu § 1 Abs. 3) (Law)
...3782) .............................................. (Bezeichnung der Schule) ...
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MB-APrV Anlage 5b (zu § 16a Absatz 3) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 932) Die/Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 5 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 4 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt we...
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 6 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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HolzbearbMechAusbV 2004-07 § 7 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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MB-APrV § 12 Versäumnisfolgen (Law)
...3 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung als nicht unternommen. (2) Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft der Vorsitzende des Prüfu...
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MB-APrV § 1 Ausbildung (Law)
(1) Der zweijährige Lehrgang der Masseure und medizinischen Bademeister umfaßt den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von 2.230 Stunden und die aufgeführte praktisch...
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MB-APrV § 5 Schriftlicher Teil der Prüfung (Law)
(1) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächergruppen: 1. Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde; Psycholo...
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MB-APrV § 7 Praktischer Teil der Prüfung (Law)
...3 Abs. 1 Nr. 3 im Einvernehmen mit den Patienten und dem für die Patienten verantwortlichen Arzt. Die Prüfung soll für den Prüfling nicht länger als 60 Minuten dauern. (3) Der praktische Tei...
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MB-APrV § 9 Benotung (Law)
...3), wenn die Leistung im allgemeinen den Anforderungen entspricht, - "ausreichend" (4), wenn die Leistung zwar Män...
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MB-APrV § 16b Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat (Law)
...3 Absatz 1 Nummer 3 gemeinsam mit der Person nach Satz 3, die die Antragsteller während des Lehrgangs mit betreut hat, geführt. Ergibt sich in dem Abschlussgespräch, dass die Antragsteller den Anpassu...
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MB-APrV § 8 Niederschrift (Law)
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.
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MB-APrV § 14 Prüfungsunterlagen (Law)
Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluß der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Prüfun...
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MB-APrV § 16c Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen (Law)
...36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18) in der jeweils gelte...