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FSPersAV § 3 Aufsichtsbehörde (Law)
Aufsichtsbehörde ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
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FSPersAV Anlage 3 (zu § 10 Abs. 2, 3, 5 und 7, § 34 Abs. 4 und 6) (Law)
...kabulars sind ausreichend, um über eine Vielzahl bekannter und unbekannter Themen effektiv zu kommunizieren. Das Vokabular ist idiomatisch, nuanciert und auf das Register abgestimmt. ...
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FSPersAV Anlage 6 (zu § 33 Abs. 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1969 - 1970) a) Ausbildungsziel ...
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FSPersAV Anlage 5 (zu § 33 Abs. 1 und 3, § 34 Abs. 3, § 35 Abs. 3) (Law)
...34 Abs. 4 und ermöglicht damit die vorschriftsgemäße und funktionsbezogene Kommunikation; • ...
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FSPersAV Anlage 8 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4) (Law)
...kation mit den Unterbereichen – Sprachkommunikation ...
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FSPersAV Anlage 7 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4) (Law)
...kann mit dem Leistungsnachweis über die fachliche Einweisung des zweiten Trainingsabschnitts nach Nummer 2.2 Buchstabe b zusammengefasst werden. ...
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FSPersAV Anlage 2 (zu § 13 Abs. 6 und 7, § 14 Abs. 1, 2 und 3) (Law)
...kann mit dem Leistungsnachweis über die fachliche Einweisung des zweiten Trainingsabschnitts nach Nummer 2.2 Buchstabe b zusammengefasst werden. ...
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FSPersAV Anlage 1 (zu den §§ 9, 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1, 2, 3 und 5, § 47 Abs. 5 und 8) (Law)
...3 und ermöglichen damit die vorschriftsgemäße und funktionsbezogene Kommunikation; • ...