-
TextLabAusbV 2003 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Diese Qualifikationen sollen so vermittelt werden,...
-
TextLabAusbV 2003 Eingangsformel (Law)
...3165) und dem Organisationserlass vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: ...
-
TextLabAusbV 2003 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Textillaborant/Textillaborantin wird staatlich anerkannt.
-
TextLabAusbV 2003 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
-
TextLabAusbV 2003 § 6 Ausbildungsberufsbild (Law)
...3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, ...
-
TextLabAusbV 2003 § 4 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
-
TextLabAusbV 2003 § 5 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
-
TextLabAusbV 2003 § 7 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 6 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Textiltechnik, Textilveredlung und Textilchemie nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung...
-
TextLabAusbV 2003 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...3 in Kraft.
-
TextLabAusbV 2003 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...3) Der Prüfling soll zeigen, dass er 1. Arbeitsabläufe strukturieren sowie Werk- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte handhaben, techni...
-
TextLabAusbV 2003 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...rlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der Dokumentation des durchgeführten betrieblichen Auftrags geführt, mit de...
-
TextLabAusbV 2003 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
-
TextLabAusbV 2003 Anlage (zu § 7) (Law)
...3, 977 - 983) Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu...