Beschluss vom Finanzgericht Hamburg (3. Senat) - 3 KO 152/15 (Urteil)
...und Aufwendungen damit nicht erstattungsfähig seien. Diese Auslegung werde auch von Sinn und Zweck und Systematik der Vorschrift des § 139 FGO gestützt. Sinn und Zweck sei nämlich, das Kostenrisiko fü...