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BBhV § 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen (Law)
...Brust- oder Eierstockkrebsrisiko sind nur beihilfefähig, wenn die Leistung durch von der Deutschen Krebshilfe benannte Zentren und nach Maßgabe der Anlage 14 erbracht werden. (4) Das Bundesm...
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BBhV Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) (Law)
...bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Behandlung der Obstipation bei Personen, die das zwölfte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollend...
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BBhV § 4 Berücksichtigungsfähige Personen (Law)
...benspartnerinnen und Lebenspartner von beihilfeberechtigten Personen sind berücksichtigungsfähig, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte (§ 2 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 5a des Einkommensteuerges...
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BBhV Anlage 13 (zu § 41 Absatz 1 Satz 3) (Law)
...bei Personen, die das siebte, aber noch nicht das neunte Lebensjahr vollendet haben 1.2.2 U 11 bei Personen, die das neunte, aber ...
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BBhV Anlage 14 (zu § 41 Absatz 3) (Law)
...beratung, Stammbaumerfassung und Mitteilung des Genbefundes pauschal in Höhe von 900 Euro beihilfefähig. Die Pauschale beinhaltet auch die Beratung weiterer Famil...
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BBhV Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 Satz 4) (Law)
...41,00 € 14.7 Elektrokardiogramm mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen, Brustwandableitungen ...
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BBhV Anlage 11 (zu § 25 Absatz 1 und 4) (Law)
...bis zu 3 500 Euro, gegebenenfalls zuzüglich bis zu 5 400 Euro für eine Braillezeile mit 40 Modulen 4.1 Dekubitus-Schutzmittel (zum Beispiel ...
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BBhV Anlage 8 (zu § 22 Absatz 4) (Law)
...bung während eines Behandlungszeitraums von bis zu zwölf Monaten, b) Myokardinfarkt mit ST-Strecken-Hebung, für die ...
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BBhV Anlage 15 (zu § 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4) (Law)
...Bad Heilbrunn Bad Heilbrunn, Achmühl, Baumberg, Bernwies, Graben, Hinterstallau, Hub, Kiensee, Langau, Linden, Mürnsee, Oberbuchen, Oberenzenau, Obermühl, Obersteinbach, Ostfeld, R...
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BBhV Anlage 12 (zu § 25 Absatz 1, 2 und 4) (Law)
...bsatz 1) sind, die einen geringen oder umstrittenen therapeutischen Nutzen oder einen geringen Abgabepreis haben (§ 25 Absatz 2) oder die zur allgemeinen Lebenshaltung gehören. Nicht beihilfefähig sin...