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BImSchV 18 § 4 Weitergehende Vorschriften (Law)
Weitergehende Vorschriften, vor allem zum Schutz der Sonn- und Feiertags-, Mittags- und Nachtruhe oder zum Schutz besonders empfindlicher Gebiete, bleiben unberührt.
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BImSchV 18 Schlußformel (Law)
Der Bundesrat hat zugestimmt.
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BImSchV 18 Eingangsformel (Law)
...4. Mai 1990 (BGBl. I S. 880) verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
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BImSchV 18 § 2 Immissionsrichtwerte (Law)
...Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags außerhalb der Ruhezeiten 45 dB(A), tags innerhalb der Ruhezeiten 45 dB(A), nachts 35 dB(A). ...
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BImSchV 18 § 3 Maßnahmen (Law)
...4. An- und Abfahrtswege und Parkplätze durch Maßnahmen betrieblicher und organisatorischer Art so zu gestalten, daß schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche auf ein...
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BImSchV 18 § 7 Zugänglichkeit der Norm- und Richtlinienblätter (Law)
Die in den Nummern 2.1, 2.3, 3.1 und 3.2 des Anhangs genannten DIN-Normblätter und VDI-Richtlinien sind bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen. Die genannten Normen und Richtlinien sind bei de...
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BImSchV 18 Anhang 1 (Law)
...4, Abschnitte 3.3 und 3.4 erforderlich. Reflexionen, die nicht bereits im Raumwinkelmaß enthalten sind, sind nach VDI-Richtlinie 2714, Abschnitt 7.1, durch die Annahme von Spiege...
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BImSchV 18 Anhang 2 (Law)
Maßnahmen, die in der Regel keine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Absatz 4 darstellen: – Flutlichtanlagen, ...
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BImSchV 18 § 8 Inkrafttreten (Law)
...Kraft.
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BImSchV 18 § 1 Anwendungsbereich (Law)
...4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht bedürfen. (2) Sportanlagen sind ortsfeste Einrichtungen im Sinne des § 3 Abs. 5 Nr. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die zur Sportausübung b...
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BImSchV 18 § 5 Nebenbestimmungen und Anordnungen im Einzelfall (Law)
...4) Bei Sportanlagen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung baurechtlich genehmigt oder - soweit eine Baugenehmigung nicht erforderlich war - errichtet waren und danach nicht wesentlich geändert werd...
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BImSchV 18 § 6 Zulassung von Ausnahmen (Law)
Die zuständige Behörde kann für internationale oder nationale Sportveranstaltungen von herausragender Bedeutung im öffentlichen Interesse Ausnahmen von den Bestimmungen des § 5 Abs. 5, einschließlich ...