-
MB-APrV § 14 Prüfungsunterlagen (Law)
Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluß der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Prüfun...
-
MB-APrV § 4 Zulassung zur Prüfung (Law)
...4) Die besonderen Belange behinderter Prüflinge sind zur Wahrung ihrer Chancengleichheit bei Durchführung der Prüfungen zu berücksichtigen.
-
MB-APrV Anlage 4 (zu § 10 Abs. 2) (Law)
...4, 3784) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ...
-
MB-APrV § 12 Versäumnisfolgen (Law)
...4 gilt entsprechend.
-
MB-APrV § 1 Ausbildung (Law)
...4) Die praktische Tätigkeit nach § 7 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes soll innerhalb eines Jahres nach Ablegen der staatlichen Prüfung (§ 2) begonnen werden. Sie erstreckt sich auf die für d...
-
MB-APrV § 5 Schriftlicher Teil der Prüfung (Law)
(1) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächergruppen: 1. Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde; Psycholo...
-
MB-APrV § 7 Praktischer Teil der Prüfung (Law)
(1) Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächergruppen: 1. Physikalisch-therapeutische Befundtechniken; K...
-
MB-APrV § 9 Benotung (Law)
...4), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht, - "mangelhaft" (5), ...
-
MB-APrV § 16b Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat (Law)
...4 Absatz 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes oder § 7 Absatz 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes oder an von der zuständigen Behörde als vergleichbar anerkannten Einrichtungen durchg...
-
TrinkwV 2001 Anlage 4 (zu den §§ 14 und 19) (Law)
...487 - 488) Teil I Umfang der Untersuchung ...
-
MB-APrV § 8 Niederschrift (Law)
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.
-
MB-APrV § 16c Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen (Law)
...4, 4a oder Absatz 5 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes kurzfristig, spätestens vier Monate, nach Vorlage der für Entscheidungen nach § 2 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes erforderlich...
-
MB-APrV Anlage 5 (zu § 15) (Law)
...4, 3785) Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbeze...
-
MB-APrV § 3 Prüfungsausschuß (Law)
...4) Die zuständige Behörde kann Sachverständige und Beobachter zur Teilnahme an allen Prüfungsvorgängen entsenden.
-
MB-APrV § 13 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche (Law)
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann bei Prüflingen, die die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung in erheblichem Maße gestört oder sich eines Täuschungsversuches schuldig gemacht haben, den...
-
MB-APrV § 2 Staatliche Prüfung (Law)
(1) Die staatliche Prüfung für den Lehrgang nach § 1 Abs. 1 umfaßt jeweils einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. (2) Der Prüfling legt die Prüfung bei der Schule ...
-
MB-APrV § 6 Mündlicher Teil der Prüfung (Law)
(1) Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: 1. Anatomie, ...
-
MB-APrV § 10 Bestehen und Wiederholung der Prüfung (Law)
...4 erteilt. Über das Nichtbestehen erhält der Prüfling vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine schriftliche Mitteilung, in der die Prüfungsnoten anzugeben sind. (3) Der Prüfling kann je...
-
MB-APrV § 11 Rücktritt von der Prüfung (Law)
(1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von der Prüfung zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich mitzuteilen. Genehmigt ...
-
MB-APrV § 15 Erlaubnisurkunde (Law)
Liegen die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Nr. 1 des Gesetzes vor, so stellt die z...