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TextLabAusbV 2003 § 4 Ausbildungsplan (Law)
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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TextLabAusbV 2003 Eingangsformel (Law)
...rlass vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
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TextLabAusbV 2003 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Textillaborant/Textillaborantin wird staatlich anerkannt.
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TextLabAusbV 2003 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
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TextLabAusbV 2003 § 6 Ausbildungsberufsbild (Law)
...4. Umweltschutz, 5. Textile Rohstoffe und Produkte, ...
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TextLabAusbV 2003 § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse (Qualifikationen) sollen bezogen auf Arbeits- und Geschäftsprozesse vermittelt werden. Diese Qualifikationen sollen so vermittelt werden,...
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TextLabAusbV 2003 § 5 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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TextLabAusbV 2003 § 7 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 6 genannten Qualifikationen (Ausbildungsberufsbild) sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte Textiltechnik, Textilveredlung und Textilchemie nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung...
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TextLabAusbV 2003 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.
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TextLabAusbV 2003 § 8 Zwischenprüfung (Law)
...rlagen sowie Informations- und Kommunikationssysteme nutzen, 2. Messmittel justieren, verifizieren und kalibrieren, Arbeitsg...
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TextLabAusbV 2003 § 9 Abschlussprüfung (Law)
...4) Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag 1. in höchstens 14 Stunden einen betrieblichen Auftrag ...
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TextLabAusbV 2003 § 10 Übergangsregelung (Law)
Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der...
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TextLabAusbV 2003 Anlage (zu § 7) (Law)
...42. Monat 1 2 3 4 1 ...