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FeV 2010 § 42 Fahreignungsseminar (Law)
(1) Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Teilmaßnahmen sind durch gegenseitige Information der jeweiligen Seminarleit...
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FeV 2010 Anlage 16 (zu § 42 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3930 - 3932) Modul 1 1. ...
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FeV 2010 § 43 Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes (Law)
(1) Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat die Durchführung der Fahreignungsseminare auf die Einhaltung von folgenden Kriterien zu prüfen: 1. ...