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BedGgstV § 11 Untersuchungsverfahren (Law)
Die in Anlage 10 genannten Untersuchungen sind nach den dort aufgeführten Untersuchungsverfahren durchzuführen.
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BedGgstV Anlage 11 (zu § 10a) (Law)
...sammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Eur...
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BedGgstV Anlage 5 (zu § 6 Nr. 3) (Law)
...samenstände zur Entwicklung frischen Rauches zum Räuchern von Lebensmitteln Pentachlorphenol und seine Salze, berechnet als Pentachlorphenol 0,05 Milligramm je ...
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BedGgstV § 5 Verbotene Verfahren (Law)
Bei dem Herstellen der in Anlage 4 aufgeführten Bedarfsgegenstände dürfen die dort genannten Verfahren nicht angewendet werden.
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BedGgstV Anlage 10 (zu § 11) (Law)
...saminen und in N-Nitrosamine umsetzbaren Stoffen aus Beruhigungs- und Flaschensaugern aus Elastomeren oder Gummi, Spielzeug und Luftballons aus Natur- oder Synthesekautschuk in eine Testlösung ...
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BedGgstV Anlage 4 (zu § 5) (Law)
...samine oder in N-Nitrosamine umsetzbare Stoffe in eine Speichellösung in einer Menge abgegeben werden, die mit einer in Anlage 10 Nr. 6 beschriebenen Methode nachweisbar sind. ...