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BedGgstV § 11 Untersuchungsverfahren (Law)
Die in Anlage 10 genannten Untersuchungen sind nach den dort aufgeführten Untersuchungsverfahren durchzuführen.
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BedGgstV Anlage 11 (zu § 10a) (Law)
...Kunststoff oder mit einer aufgeklebten Schicht darf die aufgebrachte Schicht nicht stärker als 0,15 mm sein. Wird in zusätzlichen schriftlichen Angaben nach § 10a Abs. 1 der Ausdruck "Volleder&qu...
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BedGgstV Anlage 5 (zu § 6 Nr. 3) (Law)
...5 Milligramm je Kilogramm Holz 4. Luftballons aus Natur- oder Synthesekautschuk ...
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BedGgstV § 5 Verbotene Verfahren (Law)
Bei dem Herstellen der in Anlage 4 aufgeführten Bedarfsgegenstände dürfen die dort genannten Verfahren nicht angewendet werden.
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BedGgstV Anlage 10 (zu § 11) (Law)
...500/EWG des Rates vom 15. Oktober 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (ABl. EG Nr....
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BedGgstV Anlage 4 (zu § 5) (Law)
...Körper in Berührung zu kommen, insbesondere Bekleidungsgegenstände, Uhrarmbänder, Taschen und Rucksäcke, Stuhlüberzüge, Brustbeutel sowie Lederspielwaren Verfahren, die bewirken, d...