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MB-APrV Anlage 5 (zu § 15) (Law)
...5) Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnun...
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MB-APrV § 5 Schriftlicher Teil der Prüfung (Law)
(1) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächergruppen: 1. Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde; Psycholo...
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MB-APrV § 12 Versäumnisfolgen (Law)
(1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin oder gibt er eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er die Prüfung, so gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn nicht ei...
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MB-APrV § 1 Ausbildung (Law)
...5) Während der praktischen Tätigkeit nach Absatz 4 ist in allen für die Berufsausübung wesentlichen Kenntnissen und Fertigkeiten zu unterweisen. Es ist Gelegenheit zu geben, durch entsprechenden prakt...
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MB-APrV § 7 Praktischer Teil der Prüfung (Law)
(1) Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächergruppen: 1. Physikalisch-therapeutische Befundtechniken; K...
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MB-APrV § 9 Benotung (Law)
...5), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen läßt, daß die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können, ...
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MB-APrV § 16b Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat (Law)
...5 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes vorliegenden Umstände nicht durchgeführt wird. (2) Der Anpassungslehrgang dient zusammen mit dem Abschlussgespräch der Feststellung, dass die Ant...
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MB-APrV § 8 Niederschrift (Law)
Über die Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa vorkommende Unregelmäßigkeiten hervorgehen.
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MB-APrV § 14 Prüfungsunterlagen (Law)
Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluß der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche Aufsichtsarbeiten sind drei, Anträge auf Zulassung zur Prüfung und Prüfun...
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MB-APrV § 16c Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen (Law)
...5/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22, L 271 vom 16.10.2007, S. 18) in der jeweils gel...
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MB-APrV § 3 Prüfungsausschuß (Law)
(1) Bei jeder Schule wird ein Prüfungsausschuß gebildet, der aus folgenden Mitgliedern besteht: 1. einem fachlich geeigneten Ver...
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MB-APrV § 4 Zulassung zur Prüfung (Law)
(1) Der Vorsitzende entscheidet auf Antrag des Prüflings über die Zulassung zur Prüfung und setzt die Prüfungstermine im Benehmen mit der Schulleitung fest. Der Prüfungsbeginn soll nicht früher als zw...
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MB-APrV § 13 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche (Law)
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann bei Prüflingen, die die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung in erheblichem Maße gestört oder sich eines Täuschungsversuches schuldig gemacht haben, den...
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MB-APrV § 2 Staatliche Prüfung (Law)
(1) Die staatliche Prüfung für den Lehrgang nach § 1 Abs. 1 umfaßt jeweils einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. (2) Der Prüfling legt die Prüfung bei der Schule ...
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MB-APrV § 6 Mündlicher Teil der Prüfung (Law)
(1) Der mündliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: 1. Anatomie, ...
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MB-APrV § 10 Bestehen und Wiederholung der Prüfung (Law)
(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder der nach § 2 Abs. 1 vorgeschriebenen Prüfungsteile bestanden ist. (2) Über die bestandene staatliche Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der An...
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MB-APrV § 11 Rücktritt von der Prüfung (Law)
(1) Tritt ein Prüfling nach seiner Zulassung von der Prüfung zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich mitzuteilen. Genehmigt ...
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MB-APrV § 15 Erlaubnisurkunde (Law)
...5 aus.
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MB-APrV Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) (Law)
...5.5 Psychiatrie ...
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MB-APrV Anlage 3 (zu § 1 Abs. 6) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1994, 3783) ....................................... ...