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Weser/JadeLotsV 2003 § 5 Lotsenanforderung und Versetzmanöver (Law)
...5. die Position, bis zu der eine Lotsenberatung erfolgen soll, 6. bei einer Anforderung für die Lotsenversetz...
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Weser/JadeLotsV 2003 Anlage 1 (zu § 5 Abs. 3) (Law)
...5 u. BAnz 2008, Nr. 64, 1513 ...
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Weser/JadeLotsV 2003 Eingangsformel (Law)
...5 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 in Verbindung mit § 12 des Seelotsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213) in Verbindung mit § 4 der Allgemeinen Lotsverordnung vom 2...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 17 Ordnungswidrigkeiten (Law)
...rlässig 1. als Schiffsführer entgegen § 5 Abs. 1 keinen Seelotsen anfordert, 2. ...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 3 Lotsenstationen, Lotsenwechsel (Law)
(1) Lotsenstationen sind eingerichtet 1. auf dem Seelotsrevier Weser I in Bremen und Bremerhaven, ...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 13 Landradarberatung (Law)
...rlich ist. (4) Unabhängig von den Absätzen 1 bis 3 wird Landradarberatung durch Lotsen von den genannten Verkehrszentrale...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 16 Distanzlotsungen (Law)
...5 m Länge, die weseraufwärts fahren, bereits in Höhe "Imsum OF" besetzen und nach erfolgtem Lotswechsel lotsen.
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Weser/JadeLotsV 2003 § 18 Übergangsregelungen (Law)
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Weser/JadeLotsV 2003 § 20 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. März 2003 in Kraft.
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Weser/JadeLotsV 2003 § 7 Ausnahmen von der Lotsenannahmepflicht (Law)
(1) Von der Lotsenannahmepflicht ausgenommen sind die Führer von Dienstschiffen des Bundes und der Häfen- und Schifffahrtsverwaltungen der Länder. (2) Schiffsführer, die auf der Weser aus de...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 12 Befreiung von der Lotsenannahmepflicht in besonderen Fällen (Law)
Die Schifffahrtspolizeibehörde kann den Führer eines Schiffes in besonderen Einzelfällen über die Vorschriften der §§ 8 bis 10 hinaus nach Anhörung der Lotsenbrüderschaft von der Lotsenannahmepflicht ...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 1 Begriffsbestimmungen (Law)
...5 m und die Breite nach oben nicht mehr als 0,5 m differieren. (11) Lotsenversetzposition in der Weser- und Jademündung ist im Bereich der Position 53° 52,8’ Nord und 007° 46,5’ Ost. Lotsenv...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 4 Lotsenversetzpositionen (Law)
(1) Schiffe, die zur Annahme eines Seelotsen auf den Fahrtstrecken binnenwärts der Lotsenversetzpositionen im Verkehrstrennungsgebiet "Jade Approach" verpflichtet sind, können sowohl einlauf...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 19 (Law)
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Weser/JadeLotsV 2003 § 2 Seelotsreviere, Lotsbezirke, Lotsenbrüderschaften (Law)
(1) Der Lotsdienst auf den Fahrtstrecken zwischen Bremen und Bremerhaven im Bereich der Geestemündung sowie den Fahrtstrecken zwischen der Weser und Elsfleth (Seelotsrevier Weser I) obliegt den in der...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 6 Pflicht zur Annahme eines Bordlotsen (Law)
...55 m und Breite 40,50 m, 3. für Schiffe nach Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe b: Länge 355 m und Breite 45,50 m, 4. ...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 15 Lotsentätigkeit nach der ersten Bestallung (Law)
...55 Metern und einer Breite von bis zu 23 Metern, b) im dritten halben Jahr Schiffe mit einer Länge von bis zu 180 Me...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 11 Stellvertreter des Schiffsführers (Law)
Die Vorschriften der §§ 8 bis 10 über die Befreiung von der Lotsenannahmepflicht gelten auch für den Stellvertreter des Schiffsführers, wenn er die nautische Führung des Schiffes übernimmt. Der Stellv...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 10 Befreiung für Tankschiffe (Law)
...5/2007 der Kommission vom 13. März 2007 zu den technischen Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme nach Artikel 5 der Richtlinie 2005/44/EG des Europäischen Parlaments und des ...
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Weser/JadeLotsV 2003 § 8 Befreiung von der Annahmepflicht eines Bordlotsen ohne Antrag für Seeschiffe (Law)
...5 m Länge und 19,50 m Breite. (4) Die Befreiung gilt für zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn der Schiffsführer mit demselben Schiff in den vorangegangenen zwölf Mo...