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HGB § 502 Wertersatz (Law)
(1) Hat der Verfrachter nach den Bestimmungen dieses Untertitels für gänzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes Schadensersatz zu leisten, so ist der Wert zu ersetzen, den das verlorene Gut bei fris...
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ZPO § 1046 Klage und Klagebeantwortung (Law)
(1) Innerhalb der von den Parteien vereinbarten oder vom Schiedsgericht bestimmten Frist hat der Kläger seinen Anspruch und die Tatsachen, auf die sich dieser Anspruch stützt, darzulegen und der Bekla...
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BGB § 502 Vorfälligkeitsentschädigung (Law)
(1) Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, we...
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BGB § 1046 Nießbrauch an der Versicherungsforderung (Law)
(1) An der Forderung gegen den Versicherer steht dem Nießbraucher der Nießbrauch nach den Vorschriften zu, die für den Nießbrauch an einer auf Zinsen ausstehenden Forderung gelten. (2) Tritt...
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RheinSchPersV § 5.02 Sachkundiger für Fahrgastschifffahrt (Law)
Der Sachkundige für Fahrgastschifffahrt muss mindestens 18 Jahre alt sein und die erforderliche Befähigung besitzen. Diese gilt als vorhanden, wenn die betreffende Person ...
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DonauSchPVAnl 1993 § 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße (Law)
1. Anlage 8 enthält die Bezeichnung der Wasserstraße zur Erleichterung der Schiffahrt. Gleichzeitig ist dort angegeben, unter welchen Vorauss...
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RVO (XXXX) §§ 416 bis 502 (weggefallen) (Law)
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BinSchUO2008AnhIIAnl M § 5.02 Abgestrahlte Funkstörungen (Law)
Die Messungen der abgestrahlten Funkstörungen werden entsprechend der Europäischen Norm DIN EN 60945:2003, im Frequenzbereich von 30 MHz bis 2 000 MHz durchgeführt. Die Anforderungen nach § 2.02 Numme...
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BinSchUO2008Anh X § 5.02 Allgemeines (Law)
1. Für Barkassen sind die Anhänge II und III mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden. ...
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BinSchUO2008Anh II § 5.02 Probefahrten (Law)
1. Die Fahr- und Manövriereigenschaften sind durch Probefahrten zu ermitteln. Dabei sind festzustellen: ...
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BinSchUO2008Anh III § 5.02 Türen (Law)
Alle äußeren Türen, die Zugang zu Räumen unter dem Freiborddeck gewähren, müssen mindestens sprühwasser- und wetterdicht verschließbar und von ausreichender Festigkeit sein.
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MoselSchPV 1997 § 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße (Law)
1. Anlage 8 enthält die Schiffahrtszeichen, die ausgelegt oder aufgestellt werden können, um die Schiffahrt zu erleichtern. Sie führt auf, un...
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BinSchStrO 2012 § 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße (Law)
1. Anlage 8 enthält die Schifffahrtszeichen, die ausgelegt oder aufgestellt werden können, um die Schifffahrt zu erleichtern. Sie führt auf, ...
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BinSchUO2008Anh IX § 5.02 Abgestrahlte Funkstörungen (Law)
Die Messungen der abgestrahlten Funkstörungen werden entsprechend der Norm DIN EN 60945:2003 im Frequenzbereich von 30 MHz bis 2 000 MHz durchgeführt. Die Anforderungen nach § 2.02 Nummer 2 müssen erf...
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RheinSchPV 1994 § 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße (Law)
1. Anlage 8 enthält die Schiffahrtszeichen, die ausgelegt oder aufgestellt werden können, um die Schiffahrt zu erleichtern. Sie führt auf, un...
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Grundgesetz Artikel 19 (Law)
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das ...
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ScheckG Art 19 (Law)
Wer einen durch Indossament übertragbaren Scheck in Händen hat, gilt als rechtmäßiger Inhaber, sofern er sein Recht durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten nachweist, und zwar auch dann, we...
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SGB 10 § 46 Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes (Law)
(1) Ein rechtmäßiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein Verwaltungsa...
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WG Art 19 (Law)
(1) Enthält das Indossament den Vermerk "Wert zur Sicherheit", "Wert zum Pfand" oder einen anderen eine Verpfändung ausdrückenden Vermerk, so kann der Inhaber alle Rechte aus dem W...
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BauSparkG § 19 Überleitungsbestimmungen (Law)
(1) Die auf dem Gebiet des Bausparwesens bestehenden Rechtsvorschriften sowie die auf Grund der bisherigen Rechtsvorschriften erlassenen Anordnungen bleiben aufrechterhalten, soweit ihnen nicht Bestim...