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BauWiAusbV 1999 § 94 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 93 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 18 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 10 (zu § 54) (Law)
...6 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 53 Nr. 6) ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 18 (zu § 94) (Law)
...6 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 93 Nr. 6) ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 6 (zu § 34) (Law)
...6 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 33 Nr. 6) ...
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BauWiAusbV 1999 § 10 Abschlussprüfung (Law)
...sführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit un...
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BauWiAusbV 1999 § 6 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 5 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte "Maurerarbeiten", "Beton- und Stahlbetonarbeiten" sowie "Feuerungs- und Schorns...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 1 (zu § 6) (Law)
...6*) 6 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§...