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AAppO Anlage 17 (zu § 22a Absatz 7) (Law)
Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
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AAppO § 20 Antrag auf Approbation (Law)
...7. das Zeugnis über das Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung. (2) Soweit die Nachweise nicht in deutscher Sprache ausge...
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AAppO § 17 Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
(1) Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: ...
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AAppO § 7 Versagung der Zulassung (Law)
(1) Die Zulassung zu einem Prüfungsabschnitt ist zu versagen, wenn 1. der Prüfungsbewerber bis zu dem in § 6 Abs. 2 genannten Ze...
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AAppO Anlage 7 (zu § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 6 Abs. 3 Nr. 3) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1501) Herr/Frau ............................................
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AAppO Anlage 12 (zu § 17 Abs. 2 Satz 3) (Law)
...721 ...
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AAppO Anlage 13 (zu § 17 Abs. 3) (Law)
...721 I. Allgemeine, ano...
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AAppO § 22c Eignungsprüfung nach § 4 Absatz 2 Satz 7 der Bundes-Apothekerordnung (Law)
...7 der Bundes-Apothekerordnung bezieht sich auf die Fächer, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede nach § 4 Absatz 2 Satz 8 der Bundes-Apothekerordnung festgestellt hat. In der Eignun...