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EGInsO § 20 Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen über die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens (Law)
...74 bis 577 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend. (2) Wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Sekundärinsolvenzverfahren eröffnet, ist der Rechtsbehelf nach Artikel 39 der Verordnun...
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EGInsO (XXXX) Art 3 bis 20 (Law)
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EGInsO § 7 Öffentliche Bekanntmachung (Law)
(1) Der Antrag auf öffentliche Bekanntmachung nach Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 ist an das nach § 1 Absatz 2 zuständige Gericht zu richten. (2) Der Antrag auf öffentliche...
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EGInsO § 9 Rechtsmittel gegen eine Entscheidung nach § 7 oder § 8 (Law)
...7 oder § 8 findet die sofortige Beschwerde statt. Die §§ 574 bis 577 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.