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BauWiAusbV 1999 § 77 Abschlußprüfung (Law)
...7) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausr...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 11 (zu § 59) (Law)
...7 Vorbereiten von Materialien des Oberflächenschutzes (§ 58 Nr. 7) ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 7 (zu § 39) (Law)
...7 Herstellen von Holzkonstruktionen (§ 38 Nr. 7) ...
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BauWiAusbV 1999 § 11 Ausbildungsberufsbild (Law)
...7. Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen, 8. Lesen und Anwenden von Zeich...
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BauWiAusbV 1999 § 7 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.