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BauWiAusbV 1999 § 94 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 93 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 18 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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BauWiAusbV 1999 § 33 Ausbildungsberufsbild (Law)
...7. Herstellen von Schornsteinen und Abgasanlagen, 8. Herstellen von feuerfesten Konstruktione...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 18 (zu § 94) (Law)
...7 Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen (§ 93 Nr. 7) ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 7 (zu § 39) (Law)
...7 Herstellen von Holzkonstruktionen (§ 38 Nr. 7) ...
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BauWiAusbV 1999 § 7 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.